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Usedsoft widerspricht

Autor:Redaktion connect-professional • 18.11.2009 • ca. 0:40 Min

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  1. BGH will über Gebrauchtsoftware entscheiden
  2. Usedsoft widerspricht
Usedsoft-Geschäftsführer Peter Schneider glaubt an ein günstiges BGH-Urteil
Usedsoft-Geschäftsführer Peter Schneider glaubt an ein günstiges BGH-Urteil

Usedsoft ist weiterhin anderer Meinung – nicht nur in der Sache, auch in der Bewertung der Zulassung der Revision: »Die Entscheidung des BGH ist ein wichtiger Schritt zur Liberalisierung des Software-Gebrauchthandels«, meint Usedsoft-Geschäftsführer Peter Schneider. »Die Behauptung von Oracle, die BGH-Entscheidung lasse keine Tendenz erkennen, ist in diesem Zusammenhang leicht durchschaubar. Die Software-Hersteller wissen genau, dass der BGH in vergleichbaren Fällen stets zugunsten des freien Handels entschieden hat.«

Nach Ansicht von Schneider stütze daher bereits die Zulassung der Revision die fundamentale Überzeugung führender Urheberrechtler, dass das von den meisten Experten mit Kopfschütteln quittierte Urteil des OLG München in Sachen Oracle dringend überprüft werden müsse, weil es elementare Rechtsgrundsätze des deutschen Rechtsstaats missachte. Der Usedsoft-Chef sieht dem Urteil, das seiner Einschätzung nach in zwei bis drei Jahren erfolgen werde, daher mit Zuversicht entgegen. Ein Ende des Gebrauchtsoftware-Streits scheint damit noch lange nicht in Sicht zu sein.