Rückwirkend zum Januar 2002 wird ein neuer Gesamtvertrag für Online-Musikanbieter wirksam. Der Vertrag regelt nun abschließend die Höhe der Urhebervergütungen, die von den Betreibern von Internet-Musikportalen abgeführt werden müssen.
Der Branchenverband und die Verwertungsgesellschaft Gema haben nach intensiven Verhandlungen eine Vereinbarung für Online-Musikanbieter erzielt. Der Vertrag regelt die Höhe der Urhebervergütungen, die von den Betreibern von Internet-Musikportalen abgeführt werden müssen. Die Lizenzgebühren betragen pro Musikstück nun in der Regel zwischen sechs und neun Cent netto, Bitkom-Mitgliedsunternehmen erhalten einen Rabatt. »Die Einigung schafft Planungssicherheit für die Anbieter«, erklärte Bitkom-Vizepräsident Volker Smid.
Auch für die Kunden von Online-Musikanbietern ergeben sich Vorteile. Sie können die Songs künftig länger im Internet vorhören. »In Download-Shops sind künftig Hörproben von 90 statt bisher 30 Sekunden möglich«, so Smid. »Die Verbraucher bekommen so einen besseren Eindruck von den Liedern vor dem Kauf,«, so Smid. »Für die seit Jahren andauernde Diskussion um die angemessene Vergütung für Online-Musiknutzungen konnte nun endlich eine einvernehmliche Lösung gefunden werden«, betont der GEMA-Vorstandsvorsitzende Harald Heker.