Blaser gewinnt auch in zweiter Instanz gegen Seagate

10. September 2008, 6:00 Uhr | Joachim Gartz
Vor dem Landesarbeitsgericht München fand die Berufungsverhandlung in dem Verfahen Blaser gegen Seagate statt

Das Verfahren um die Entlassung des langjährigen Seagate-Deutschland-Chefs Hans-Dieter Blaser wird zur Farce: Auch das Berufungsgericht bescheinigte nun, dass die fristlose Kündigung Blasers ungültig sei. Doch Seagate will weiter den Rechtsweg beschreiten.

Im Juli 2007 hatte der Festplattenhersteller Seagate seinen langjährigen Deutschland-Chef Hans-Dieter Blaser gekündigt - wegen einem angeblichen Verstoß gegen Embargo-Vorschriften. Doch Blaser zog vor Gericht und erhielt Anfang des Jahres mit seiner Kündigungsschutzklage Recht: Die von Seagate ausgesprochene Kündigung sei nicht rechtswirksam, so das Münchener Arbeitsgericht im Januar 2008. Dennoch gab der Festplatten-Hersteller nicht auf und ging in Berufung. Vor dem Landesarbeitsgericht München wurde nun das Revisionsurteil gefällt.

Bei der Sitzung des Gerichts ging es vor allem um die Zeugenvernehmung von Alastair Stewart, ehemaliger Director Channel Sales bei Seagate EMEA. Auch er gehört zu den vier von Seagate geschassten Europäern. Grund: Er sei unerlaubt in den Iran gereist. Der Vorwurf an Blaser, er hätte Stewart dort hin geschickt, obwohl beide gewusst hätten, dass dies verboten sei und er hätte ihn dazu angestiftet Reisekosten zu fälschen. Sprich Spesenbetrug zu begehen. Die Kurzform der Aussage von Herrn Stewart: Alles Unsinn. Zudem kann Seagate keinen Beweis erbringen, dass jemals ein Reiseverbot in den Iran ausgesprochen bzw. schriftlich niedergelegt wurde.

Erneut gab Seagate in der juristischen Posse gegen seinen ehemaligen Deutschland-Chef keine besonders glückliche Figur ab. Bisher ist es den Seagate-Anwälten nicht gelungen, vor Gericht überzeugend deutlich zu machen, warum Hans-Dieter Blaser gekündigt wurde. Das Berufungsgericht bestätigte daher die Entscheidung der ersten Instanz, eine weitere Revision wurde nicht zugelassen. Doch Seagate will nicht aufgeben: Die fristlose Kündigung ist nun zwar vom Tisch, aber nun soll noch einmal über die fristgerechte Kündigung verhandelt werden.


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  2. Mutmaßen über die Hintergründe der Kündigung

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