»Breitband«: In Zukunft erst ab 1 MBit/s
Die Bundesregierung plant, die Definition für »Breitband«-Internetanschlüsse auf eine Mindestgeschwindigkeit von 1 MBit/s anzuheben. Bisher reichten den Anbietern 384 KBit/s, um sich mit dem Breitband schmücken zu dürfen.

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Das Internet hat sich in den letzten Jahren sprunghaft weiterentwickelt und immer mehr Menschen sind über immer schnellere Verbindungen ans Web angeschlossen. Auch die genutzten Inhalte, wie etwa Video-Plattformen, werden dabei zunehmend größer und verlangen dementsprechend mehr Ressourcen, insbesondere Bandbreite. Diesen Realitäten will die Bundesregierung nun Rechnung tragen und die Mindestgeschwindigkeit für Anschlüsse erhöhen, die als »Breitband« deklariert werden dürfen.
Noch im Februar wird sich die Regierung mit der Neuregelung auseinandersetzen und die neue Mindestgeschwindigkeit festlegen. Wohl noch dieses Jahr soll dann die Schwelle von den bisher ausreichenden 384 KBit/s Übertragungsgeschwindigkeit auf 1 MBit/s angehoben werden. Laut dpa antwortete das Wirtschaftsministerium auf eine offizielle Anfrage der Partei Die Linken, nach einer Neuregelung der Breitbandzugänge: »Die Breitbanddefinition wird demnächst auf 1 MBit/s angehoben«. Gleichzeitig will die Bundesregierung auch bis Ende nächsten Jahres dafür sorgen, dass alle Haushalte mit den entsprechenden 1MBit Leitungen versorgt sind. Bisher trifft dies erst auf etwa 92 Prozent der Haushalte zu.