Bundesregierung will flächendeckende Breitbandversorgung

19. Februar 2009, 10:19 Uhr |

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Rundfunkfrequenzen für Breitband

Die Frequenzen, die durch die Digitalisierung des Rundfunks frei geworden sind, sollen künftig teilweise (790 bis 862 MHz) für den Breitbandaufbau in ländlichen Gemeinden genutzt werden. Über die Formulierung von Regulierungsgrundsätzen etwa für Kooperationen beim Aufbau schneller Datennetze bzw. eine Risikoteilung wird die Planungsunsicherheit für die investierenden Unternehmen zu einer beherrschbaren Größe. Dort, wo der Markt selbst keine Lösungen bereitstellt, greifen gezielt die finanziellen Fördermaßnahmen aus dem Konjunkturpaket II sowie die Mittel aus den Gemeinschaftsaufgaben GAK (Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes) und GRW (Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur) einschließlich der bestehenden Förderprogramme der Länder.


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