Cancom wehrt sich gegen »Rufschädigung«. Die Quartalszahlen des Apple-Systemhaus Cancom werden von einer drohenden Schadensersatzklage der Teampoint AG überschattet. Die Firma wirft dem Systemhaus vor, Zahlungen aus früheren Firmenverkäufen verzögert und damit einen Schaden von 0,8 Millionen Euro verursacht zu haben. Cancom-Chef Klaus Weinmann dagegen sieht sich »völlig im Recht« und spricht von »Rufschädigung und versuchter Aktienkursmanipulation«. Das BaFin wurde daraufhin eingeschaltet.
Cancom-Chef Klaus Weinmann würde sich lieber in Ruhe um das wieder anziehende Geschäft des Apple-Systemhauses kümmern, doch zeitgleich mit den Zahlen zum zweiten Quartal 2004 (CRN-Online berichtete) hat die Teampoint AG einen jahrelangen Rechtsstreit wieder aufkochen lassen. Die mittlerweile nur noch als Vermögensverwaltung tätige Gesellschaft hat in einer CRN vorliegenden Erklärung ihre Absicht bekundet, für Oktober eine Klage gegen Cancom einreichen zu wollen. Man wolle das Systemhaus auf diesem Wege zur Zahlung von 809.000 Euro bewegen, kündigte Teampoint-Vorstand Klaus Emrich an.
Hintergrund ist der im Jahr 2000 geschlossene Verkauf von Töchtern der Teampoint AG an Cancom. Der Kaufpreis wurde damals zum Teil in Cancom-Aktien fixiert, was den Streit zwischen den Vertragsparteien auslöste, da die Papiere bis zur vollständigen Begleichung zwischenzeitlich im Wert sanken. Emrich spricht von »verzögerter Vertragsabwicklung« und beklagt sich, dass ein im Jahr 2002 geschlossener Vergleich von Cancom nicht eingehalten worden sei. Zur Bekräftigung seines Anspruchs führt Emrich ins Feld, dass das Finanzamt Cancom zur Umsatzsteuerrückzahlung verdonnert haben soll, ausgehend nämlich vom ursprünglich von Teampoint errechneten Kaufpreis. Merkwürdig erscheint die nun öffentlich gemachte Klageandrohung zumindest in formaljuristischer Hinsicht, da Teampoint in besagter Pressemitteilung davon spricht, »sämtliche ihrer Ansicht nach bestehenden Ansprüche an ihre Hausbank abgetreten« zu haben.
»Sämtliche Verträge wurden vollzogen und von unserer Seite auch zeitnah vertragsgerecht erfüllt«, beteuert dagegen Cancom-Chef Weinmann. »Es ist definitiv kein Schaden entstanden«. Eine juristische Prüfung habe ergeben, dass für Cancom kein Haftungsrisiko bestehe. Bedingung aller Verträge beim Erwerb von Vermögenswerten und Geschäftsanteilen der Teampoint war es, dass die Hausbank der Teampoint, die Raiffeisenbank Lohr am Main, »allen Verträgen vollinhaltlich zustimmt und auf jedwede weitergehenden Ansprüche gegen Cancom und die erworbenen Gesellschaften verzichtet«, zitiert Weinmann. Eine entsprechende Verzichtserklärung der Bank läge Cancom vor.
Dass Teampoint zeitgleich mit den Cancom-Zahlen zum zweiten Quartal an die Presse geht, ist für Weinmann »kein Zufall«. Der CEO spricht von einer »gezielten Rufschädigung«, da an der Sache nichts dran sei, und hat das Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eingeschaltet. »Es handelt sich um einen Versuch der Kreditschädigung und Kursmanipulation gegen ein börsennotiertes Unternehmen«, glaubt der Cancom-Chef. Er kündigte zudem an, gegen den oder die Urheber der Pressemitteilung rechtliche Schritte einzuleiten.