Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Gerichte
Solche und ähnliche Fälle sind Alltag in unserer täglichen Arbeit als Personalberater. Arbeitszeugnisse können Karrieren zerstören. Ob tatsächlich oder vermeintlich, ob absichtlich oder unabsichtlich, ob zu Recht oder zu Unrecht – darüber streiten sich ausscheidende Mitarbeiter zuerst persönlich mit ihren Vorgesetzten und ihren Personalbetreuern und später dann über ihre Juristen vor den Arbeitsgerichten.
Jahr für Jahr werden vor den deutschen (Landes-)Arbeitsgerichten über 30. 000 Verfahren nur wegen Streitigkeiten rund um das Arbeitszeugnis geführt. Die wahren Gewinner dieser Streitigkeiten sind vor allem die Fachanwälte, deren Zahl sich in den letzten Jahren so stark erhöht hat, dass die Financial Times gar von einer »Inflation der Fachanwälte« spricht. Über welche Themen sich dabei wie häufig gestritten wird, darüber gibt auch eine Statistikseite der Arbeitsgerichte im Internet genauere Auskunft.
Aufgrund dieser Klagewelle haben deutsche Arbeitsgerichte täglich hundertfach über Fragen zu entscheiden, die teils so absurd klingen, wie:
- ob ein Arbeitszeugnis gefaltet in einem Briefumschlag zugestellt werden darf (darf es nicht),
- ob die bescheinigte Zufriedenheit »voll« oder »vollst« war, in welcher Reihenfolge das Verhalten des Mitarbeiters in Bezug zu Vorgesetzten, Kollegen und Mitarbeitern zu formulieren ist und
- ob ein ausscheidender Angestellter das Recht auf einen Abschlusssatz hat, in dem »persönlich und beruflich alles Gute und viel Erfolg« gewünscht wird.