Rechtsanwalt warnt Gewerbetreibende

Die teuren Faxen der Branchenbuch-Anbieter

13. Januar 2012, 12:34 Uhr | Elke von Rekowski
Rechtsanwalt Christian Solmecke warnt alle Gewerbetreibenden eindringlich vor Schreiben von Internet-Branchenbuchanbietern (Foto: Christian Solmecke).

Teuer werden kann es für Gewerbetreibende, die nicht genau hinsehen: Wer Faxe von Internet-Branchenbuchanbietern erhält und falsch reagiert, muss bis zu 2.000 Euro zahlen.

Vor allem neu gegründete Unternehmen erhalten immer wieder Anschreiben von so genannten Branchenbuch-Anbietern, die versprechen, eine Firmenadresse im Web zu veröffentlichen und somit zu bewerben. Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei Wilde Beuger Solmecke warnt frisch gebackene Firmenchefs: Was oft so aussieht wie ein simpler Korrekturabzug, ist tatsächlich ein neuer Vertrag, der bei einer schnellen Unterschrift teuer werden kann. Ein neues Urteil des BGH stärkt nun die Position der Betroffenen.

Gewerbetreibende bekommen täglich viele Briefe, Faxe und E-Mails. Damit trotz allgemeiner Bürohektik nichts liegen bleibt, wird alles schnell beantwortet, dabei kann man leicht das Kleingedruckte übersehen. Diese Tatsache machen sich einige Anbieter von Internet-Branchenverzeichnissen zunutze, um viel Geld zu verdienen. Die windigen Geschäftemacher Sie verschicken Angebotsschreiben meist per Fax, die auf den ersten Blick nicht wie eine Werbung aussehen, sondern den Eindruck vermitteln, zwischen dem Anbieter und dem Empfänger bestehe bereits eine Geschäftsbeziehung.

Der Gewerbetreibende wird in dem Schreiben mit der Anmutung eines Korrekturausdrucks dazu aufgefordert, die ausgewiesenen Adressdaten zu überprüfen und fehlende Daten zu vervollständigen. Wer diesem Ansinnen nachkommt, hat unabsichtlich einen neuen Vertrag über eine kostenpflichtige Eintragung in ein Internet-Branchenverzeichnis abgeschlossen. Oft ist im Kleingedruckten eine Vertragslaufzeit von mindestens zwei Jahren bei jährlichen Kosten von bis zu 1.000 Euro vorgesehen. Die Gewerbetreibenden sind meist ahnungslos, da sie den kleingedruckten Passus schlichtweg überlesen haben. Wenn dann die Rechnung kommt, fallen sie aus allen Wolken. Schließlich ist der Nutzen der Internet-Branchenbücher einen solch hohen Betrag kaum wert. Noch dazu gibt es zahlreiche Internet-Branchenverzeichnisse, die eine komplett kostenlose Eintragung anbieten.


  1. Die teuren Faxen der Branchenbuch-Anbieter
  2. Urteil stärkt Rechte der Betroffenen

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