Alarmstufe Rot im Einzelhandel
Bernd Breinbauer, Regional Sales Director für Zentraleuropa bei Seagate, hält die von der ZPÜ geforderten rückwirkenden Urheberabgaben auf Speichermedien für unverantwortbar: Der Ansatz sei schon vom Prinzip her falsch, da eine Festplatte ohne Zusatzgerät kein Speichermedium darstelle. »Für Zusatzgeräte, sei es ein PC, MP3-Player oder DVR, erhebt die GEMA doch bereits Gebühren. « Durch die Kaskadierung der Gebührenordnung auf verschiedene Komponenten eines PCs wie optische Laufwerke, Festplatten oder auch USB-Sticks, verschaffe sich die GEMA gleich mehrfachen Zugriff auf den Geldbeutel der Anwender. Letztendlich bezahle der Endkunde die Rechnung, denn Produkte, die in Deutschland verkauft werden, seien damit unverhältnismäßig teurer. Die drohende Verteuerung von Speichermedien wirke sich auch negativ auf den Standort Deutschland aus: »Der Kunde kauft dann einfach außerhalb Deutschlands per Mausklick – die offenen Grenzen innerhalb Europas sind kein Hindernis beim Import. Fragt sich nur, ob der Endkunde nach dem Import die anfallenden Copyright-Gebühren abführt?«, gibt Breinbauer zu bedenken. Der zurzeit für rund 240 Euro im Handel angebotene »iPod Classic« mit 120 GByte Speicher könnte sich beispielsweise durch die neue Urhebervergütung um mehr als 100 Euro verteuern.
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INFO
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