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Neues Urheberrecht bittet Hersteller, Importeure und Händler zur Kasse

Diese Folgen kommen auf den Komponentenmarkt zu

Hersteller, Importeure und Händler von Festplatten drohen unwägbare Kostenrisiken. Grund: das neue Urhebergesetz. Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) fordert eine Urhebervergütung auf digitale Speichermedien. Rückwirkend ab Anfang dieses Jahres. Der Channel ist verunsichert. <i>CRN</i> klärt über die neuen Abgaberegelungen auf.

Autor:Redaktion connect-professional • 30.10.2008 • ca. 1:10 Min

Im Channel herrscht derzeit große Verunsicherung darüber, welche Konsequenzen das neue Urheberrecht für Hersteller, Importeure und Händler beinhaltet. Zudem hat Apple erst vor kurzem mit seiner mittlerweile revidierten Weigerung, Urheberabgaben an die ZPÜ zu entrichten, seine Partner erheblich irritiert. Denn die neuen Abgaben führen zu weiteren Belastungen für den Handel. Sie stellen letztlich nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland in Frage, sondern fördern auch noch den Graumarkt.

Doch worum geht es eigentlich? Grundsätzlich wollen die Verwertungsgesellschaften mit dem neuen Gesetz, das rückwirkend ab Anfang dieses Jahres in Kraft tritt, einen Urheber-Vergütungsanspruch auf alle digitalen Medien, wie Festplatten, Speicherkarten und USB-Sticks durchsetzen. Für den Schutz des Urheberrechts im Musikbereich engagiert sich die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungsund mechanische Vervielfältigungsrechte). Die ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte) fungiert dabei als die Inkassogesellschaft der GEMA.

Zwischen den Verwertungsgesellschaften und den Industrie- Verbänden wie zum Beispiel Bitkom (Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien) und ZVEI (Zentralverband Elektrotechnik und Elektronikindustrie) wird über die Höhe der jeweiligen Zahlung für eine bestimmte Produktkategorie verhandelt. Derzeit laufen neben dem Produktbereich Speichermedien unter anderem auch Verhandlungen über die Höhe der Abgaben auf PCs und Mobiltelefone. Aber: Niemand weiß, wie hoch die Abgabe letztlich sein wird. Aus diesem Grund sind die Unternehmen zu Rückstellungen in Milliardenhöhe gezwungen, die gegenüber den Behörden als Importeure nach Deutschland auftreten. »Händler sollten auf jeden Fall ihren lokalen Lieferanten befragen, wie dieser zum Thema Urheberrechtsabgabe und Gesamtvertrag steht. Denn vielen Händlern ist bisher nicht bewusst, dass alle Beteiligten gesamtschuldnerisch haften«, betont Michael Thedens, Sales Manager bei Transcend, gegenüber Computer Reseller News, der im Bitkomals Vertreter der Speicherbranche an den Verhandlungen beteiligt ist.