Bundesverwaltungsgericht fällt Urteil

Diesel-Fahrverbote grundsätzlich zulässig

27. Februar 2018, 12:57 Uhr | Lars Bube

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Ärger mit der EU

Deutschland hat wegen der Luftverschmutzung in Städten auch Ärger mit der EU. Die EU-Kommission hatte die bisherigen Anstrengungen für bessere Luft als nicht ausreicheichend kritisiert und die schnellstmögliche Einhaltung der Grenzwerte gefordert - andernfalls droht eine Klage gegen Deutschland beim EuGH.

Das Stuttgarter Gericht hatte Fahrverbote für Dieselautos dabei als »effektivste« Maßnahme bezeichnet. Das Düsseldorfer Gericht urteilte, Fahrverbote müssten »ernstlich geprüft« werden. Die Bundesländer wiederum argumentieren, es gebe Rechtsunsicherheiten, und es fehle eine bundesweit einheitliche Regelung.

Am Wochenende war bekannt geworden, dass die Bundesregierung noch in diesem Jahr über die Straßenverkehrsordnung eine neue Rechtsgrundlage für Kommunen schaffen will, um Fahrverbote für einzelne Straßen zu erlassen. Die Städte fordern stattdessen eine bundesweit einheitliche Regelung wie eine »blaue Plakette« für relativ saubere Autos, mit der Fahrverbote sich auch einfacher kontrollieren ließen. Die Bundesregierung lehnt die Einführung einer solchen Plakette bisher ab.


  1. Diesel-Fahrverbote grundsätzlich zulässig
  2. Ärger mit der EU

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