Digitale Betriebsprüfung: Viele Firmen tappen noch im Dunkeln. Seit 2002 müssen Firmen in Deutschland die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Finanzämter auf digitale Steuerdaten zugreifen können. Nur jedes achte Unternehmen hierzulande erfüllt den vom Gesetzgeber geregelten Datenzugriff, ergab eine Untersuchung des DMS-Spezialisten SER Solutions.
Noch machen die Finanzbehörden von ihrem Recht nicht durchgängig gebrauch, die Betriebsprüfung in elektronischer Form abzuwickeln. Doch seit dem 1. Januar 2002 müssen die Unternehmen dem Fiskus auf Wunsch den Zugriff auf relevante Steuerdaten und damit auf ihre EDV-Systeme gewährleisten. Auf welche Daten und in welcher Form der Zugriff erfolgen soll, regeln die »Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen«, kurz GDPdU genannt.
Laut einer Umfrage von SER Solutions unter fast 700 Firmen verfügt nur jeder dritte Finanzverantwortliche in den Unternehmen über ausreichende Kenntnisse bei den GDPdU-Anforderungen. Entsprechend selten bestünden bereits technische Voraussetzungen für die digitale Steuerprüfung. SER, deutscher Softwareanbieter für das Dokumenten-Management, sieht folglich für sich ein gutes Geschäft, ebenso wie Systemhäuser, die in einem entsprechenden Portal (www.gdpdu-portal.com) auf die Problematik sowie ihre Dienstleistungen hinweisen.
Doch Kenntnisse allein lösen die Anforderungen noch nicht. Lediglich 9 Prozent der Befragten gaben an, steuerrelevante Daten nach GDPdU bereitstellen zu können. Ein Drittel sah sich dazu noch nicht in der Lage und fast 60 Prozent konnten keine Einschätzung hierzu abgeben. Für SER ein klarer Fall, dass die meisten Unternehmen bei ihren Vorbereitungen auf die digitale Betriebsprüfung noch im Dunklen tappen.