Die Experten-Antwort
- Dürfen auch Hersteller Händler abmahnen?
- Die Experten-Antwort
Die rechtliche Einschätzung des Online-Händlers ist falsch. Abmahnen darf (unter anderem) jeder »Mitbewerber«, der sich mit einem oder mehreren Unternehmern als Anbieter von Waren auf demselben sachlich, räumlich und zeitlich relevanten Markt betätigt. Es spielt dabei keine Rolle, auf welchen unterschiedlichen Wirtschaftsstufen sich die Beteiligten befinden (z.B. Hersteller / Händler), sofern sie sich im Ergebnis an den gleichen Abnehmerkreis wenden.
Bezogen auf den Fall: Zwar sind die Kunden des Händlers die Verbraucher und die Kunden des Herstellers sind die Händler. Jedoch sind mittelbar die Kunden des Händlers auch Kunden des Herstellers, um die dieser meist selbst (mehr oder weniger aufwendig) wirbt. Da die Gleichheit der Absatzstufe gerade keine Voraussetzung für ein Wettbewerbsverhältnis ist (vgl. MünchKomm UWG/Veil/Müller § 2 Rn. 136; OLG Zweibrücken, GRUR 1997, 77), musste vorliegend von einem konkreten Wettbewerbsverhältnis ausgegangen werden.
Max-Lion Keller,IT-Recht Kanzlei, München
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