Personalisierte Preise im Online-Handel, die sich nach der vermuteten Zahlungsfähigkeit und –bereitschaft des jeweiligen Kunden richten, sollten verboten werden, fordern Verbraucherschützer. Die Etail-Branche sieht dagegen keinen Handlungsbedarf.
Der Vorstoß des nordrhein-westfälischen Verbraucherministers Johannes Remmel sorgte zuletzt für einiges Aufsehen: Der Grüne und derzeitige Vorsitzende der Verbraucherministerkonferenz forderte Gesetzesverschärfungen gegen personalisierte Preise im Internet, sofern diese Kunden beispielsweise wegen ihres Wohnortes oder ihrer Konsumgewohnheiten benachteiligten. »Wir müssen solche Praktiken aufhalten, bevor sie sich weiter ausbreiten«, entrüstet sich der Politiker.
Der heikle Punkt der Anklage ist freilich, dass solche Fälle gar nicht ausreichend bewiesen oder dokumentiert sind. Es gebe Meldungen von Kunden, die glauben, Opfer solcher Preisbenachteiligungen geworden zu sein, versichern Verbraucherzentralen. Sie können sich auch auf Umfragen berufen, in welchen Befragte angeben, schon einmal mehr als ein anderer im Internet für dasselbe Produkt bezahlt zu haben. Aber Beweise, eine fundierte Analyse dieser der Preispolitik gibt es noch nicht.
Freilich zeigt sich der Online-Handel – Big Data sei Dank – bei seiner Preisgestaltung dynamisch. Und dass sich diese Dynamik teilweise auch nach den zur Verfügung stehenden Kundendaten richtet, ist anzunehmen. Aber diese Praxis sei nicht zwangsläufig diskriminierend und ein Eingreifen der Politik deshalb unnötig, entgegnet der Bundesverband Onlinehandel (BVOH).