Ein Produkt, aber zwei Preise je nach Kunde. Unfair oder nicht? Vergleichbare personalisierte Preisgestaltungspraktiken gibt es nicht erst seit dem Siegeszug des Onlinehandels, argumentiert Oliver Prothmann, Präsident des BVOH: »Dynamische Preise hat es im Handel schon immer gegeben.« Und er hat Recht: Auch der Offline-Handel agiert seit jeher mit Treueprämien oder Stammkundenrabatten.
Die Funke Mediengruppe aus Nordrhein-Westfalen, die den Vorstoß des Ministers Remmel medial begleitete, führt hier auch eine Studie unter Verbrauchern des Bundeslandes an, wonach sich mehr als die Hälfte der Befragten (57 Prozent) einheitliche Preise wünschten. Immerhin fänden 87 Prozent der Befragten spezielle Niedrigpreise für treue Kunden fair. Dass Preise sich nach dem Wohnort, bestimmten Stadtvierteln oder Straßen richten, halten aber 94 Prozent der Befragten für unfair. Dass also der Preis für eine Anfrage vom iPad aus München höher ausfällt, als der für eine Desktop-Bestellung aus Essen, könnte demnach als »diskriminierend« eingestuft werden.
Prothmann vom Verband Onlinehandel räumt ein, dass es Sinn mache gegen möglichen Missbrauch bei der Preisbildung vorzugehen. Als relativ vernünftiger Vorschlag wird in diesem Zusammenhang auch eine Kennzeichnungspflicht ins Spiel gebracht: Demnach müssten Online-Händler ihre Kunden gegebenenfalls darüber informieren, dass sie Preise individuell treffen und darüber aufklären, nach welchen Kriterien sie dabei vorgehen. In diesem Fall könnte der Münchner iPad-Shopper seine Bestellung doch noch über den Desktop-Rechner seiner Essener Großtante aufgeben.