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Interesse des Händlers überwiegt

Autor: Redaktion connect-professional • 21.11.2008 • ca. 0:50 Min

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  1. Ebay muss gesperrtes Mitglied wieder freischalten
  2. Interesse des Händlers überwiegt

Auch die besondere Eilbedürftigkeit sei gegeben, da dem Händler durch die Sperrung des Ebay-Kontos täglich mehrere tausend Euro Umsatz entgingen. Dass durch den Vollzug dieser Entscheidung die Hauptsache vorweggenommen wird, rechtfertigte das Gericht mit einer Interessenabwägung, die im vorliegenden Fall zu Gunsten des Händlers ausfiel. So überwiege das glaubhaft gemachte Interesse des Händlers an der durch die Sperrung des Zugangs bedrohten wirtschaftlichen Existenz das nicht als berechtigt zu erkennende Interesse von Ebay am Ausschluss des Händlers von dem von Ebay zur Verfügung gestellten Internetmarktplatz.

Fazit:

Die Entscheidung des OLG Brandenburg zeigt Ebay im Umgang mit seinen Mitgliedern die Grenzen auf. Zwar ist es Ebay auch in Zukunft nicht verwehrt, Sanktionen gegen solche Mitglieder zu verhängen, die sich nicht an die von Ebay aufgestellten Grundsätze halten. Jedoch hat auch Ebay seinen Nutzern gegenüber einige Verpflichtungen einzuhalten, die nicht einfach mit pauschalen unsubstantiierten Behauptungen ausgehebelt werden können. Es bleibt zu hoffen, dass Ebay diesen Beschluss zum Anlass nimmt, die eigenen Entscheidungen im Einzelfall zukünftig sorgfältiger zu prüfen und zu begründen.

Der Autor: Arndt Joachim Nagelist Rechtsanwalt bei der IT-Recht-Kanzlei in München. Zu seinen Fachgebieten zählen IT-Recht, Wettbewerbsrecht und Gesellschaftsrecht.