Ebay muss gesperrtes Mitglied wieder freischalten
Das OLG Brandenburg hat Ebay im Wege einer Einstweiligen Verfügung verpflichtet, ein nach Auffassung des Gerichts grundlos gesperrtes Mitglied wieder freizuschalten.

- Ebay muss gesperrtes Mitglied wieder freischalten
- Interesse des Händlers überwiegt
Die Entscheidung des OLG Potsdam
Die Entscheidung des OLG Potsdam
Ebay hatte den betroffenen Händler mit der Begründung vom Handel auf der Ebay-Plattform ausgeschlossen, dass dessen Mitgliedsname gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ebay verstoße, ohne dies jedoch näher zu erläutern.
Gegen diese Sperrung ging der Händler zunächst vor dem LG Potsdam im Wege der Einstweiligen Verfügung vor. Dieses versagt ihm die begehrte Verfügung jedoch mit der Begründung, dass hierdurch eine Vorwegnahme der Hauptsache erfolge, welche im vorliegenden Fall nicht gerechtfertigt sei.
Diese Entscheidung griff der Händler mit der sofortigen Beschwerde vor dem OLG Brandenburg an, welches den Verfügungsanspruch – anders als die Vorinstanz – bestätigte. Das Gericht sah es aufgrund der glaubhaft gemachten Tatsachen als erwiesen an, dass Ebay den Händler zu Unrecht vom Handel auf der Ebay-Plattform ausgeschlossen hatte, da die pauschale Begründung von Ebay zum Ausschluss des Mitglieds keinen Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ebay erkennen ließ.