Zum Inhalt springen

Die Experten-Antwort

Autor:Redaktion connect-professional • 8.4.2009 • ca. 0:40 Min

Inhalt
  1. Energieeffizienzklassen zum Werbevergleich?
  2. Die Experten-Antwort

Ihr Gespür ist richtig, ein solcher Vergleich ist unzulässig, wie das Landgericht München konkret anhand einer Waschmaschine entschied. In seinem Urteil vom 16.01.2008 (Az. 1HK O 8457/07) heißt es, dass der Erläuterungszusatz »Energieverbrauch 10 % sparsamer als bei Energieeffizienzklasse A« deswegen unrichtig sei, da Waschmaschinen der Energieeffizienzklasse A nur im Ausnahmefall einen Stromverbrauch hätten, der exakt dem Grenzwert für die Klasse A entspreche. So lege regelmäßig ihr Stromverbrauch in einem Bereich, der mehr oder weniger stark unter diesem Grenzwert liegt. Eine Angabe, die von einer Vielzahl von Verbrauchern so verstanden wird, dass die streitgegenständlichen Maschinen einen Energieverbrauch haben, der 10 % sparsamer als bei Maschinen der Energieeffizienzklasse A liegt, sei daher unzutreffend, egal ob der Leser gedanklich einen Bezug zu allen, zu den meisten oder zu dem Durchschnitt der Maschinen dieser Klasse herstellt.

Der Autor: Max-Lion Keller ist Rechtsanwalt bei der IT-Recht-Kanzlei in München. Zu seinen Fachgebieten zählen IT-Recht, Urheberrecht und das Lizenzrecht.