Entsorgt. Für einen ähnlichen Rummel, wie ihn die Beschreibung des G-Punktes durch den deutsch-amerikanischen Gynäkologen Ernest Gräfenberg 1950 auslöste, will Bundesumweltminister Jürgen Trittin nun mit dem »ElektroG« sorgen.
Dabei handelt es sich jedoch keineswegs um neuartige Mittel der Ehehygiene aus Flensburger Versandhäusern, die auch in diesem Zweig - dem allgemeinen Trend folgend - Handarbeit durch verstärkten Maschineneinsatz ablösen sollen. Es geht vielmehr um die meist wenig stimulierende Umsetzung einer EU-Richtlinie: Verbraucher können ab Mitte August nächsten Jahres ihre alten Elektro- und Elektronikgeräte kostenlos bei kommunalen Sammelstellen abgeben. Dort werden die Geräte dann im Idealfall nach der Entsorgung durch den Verbraucher von Gestalten unbestimmbarer Herkunft, die in einem entfernten Verwandtschaftsverhältnis zu den qualifizierten Müllaufsehern stehen, unter deren Duldung in Fahrzeuge mit Nummernschilder mit kyrillischen Buchstaben verladen und anschließend in Schuppen und Hinterhöfen auf ihre Funktionsweise überprüft. Bei rund 85 Prozent der Geräte wird der Entsorgungsgrund als gerechtfertigt anerkannt, das tatsächlich defekte Geräte in ein nahe gelegenes Waldstück verbracht. Der Rest wird zum Direktrecycling außer Landes geschafft.
So weit so gut, schwierig wird es jedoch für den Handel. Er hat die Wahl, die bei ihm angelieferten und angefallenen Altgeräte entweder einzeln zu den eigentlich nur an den Tagesablauf von sozialen Randgruppen angepassten Öffnungszeiten der kommunalen Wertstoffhöfe zu bringen oder sich mit diesen Recyclingdienstleistern abzusprechen, wenn er größere Chargen auf einmal loswerden will. Da jedoch nur Altgeräte aus der Kommune angenommen werden, die den Wertstoffhof betreibt, ist für jedes Gerät ein Herkunftsnachweis notwendig.
Unklar ist noch, ob in diesem in Müllfachkreisen als »Persilschein« bezeichneten Papier nur der Kaufort oder auch der Betriebsort nachgewiesen werden muss, wie oft die Polizei ohne Voranmeldung das Recht hat, Privathaushalte auf die Anzahl der tatsächlich betriebenen Elektrogeräte zu überprüfen und ob die Eintragung dieser Prüfungen im »Persilschein« mit einem einfachen Stempel aus der Kinderpost oder einem offiziellen Dienstsiegel beglaubigt werden müssen. Auch unklar: Ob nach einem Umzug der so genannte »Hauptsächliche Betriebsort« oder der zuletzt genutzte Betriebsort des Gerätes über die gesetzeskonforme Entsorgungsstelle entscheidet.
Das ganze Konzept geht jedoch in die falsche Richtung: Da sich nur die derzeit noch produzierenden Hersteller nach dem Anteil der von ihnen in Verkehr gebrachten Geräte mit einer Gebühr belegen lassen, entsteht eine ähnliche Situation wie bei der Rente: Die Jungen, Produktiven müssen für die Alten und Ausgedienten bezahlen. Konkret: Hewlett-Packard zahlt heute für jeden verkauften PC, damit die ausgedienten Volksempfänger und Bakelit-Telefone umweltgerecht entsorgt werden.