Serie zu Social Media Teil 3

Für wen gelten die Youtube-Nutzungsbedingungen?

11. April 2012, 15:47 Uhr | Nadine Kasszian

Fortsetzung des Artikels von Teil 2

Übersichtliche Datenschutzbestimmungen

Die Youtube-Datenschutzbestimmungen wirken auf den ersten Blick übersichtlich und leicht verständlich. Positiv zu bewerten ist, dass für die Erstellung eines Youtube-Kontos lediglich ein Benutzername, eine E-Mail-Adresse und ein Passwort angegeben werden müssen. Die Erweiterung des Profils um personenbezogene Angaben wie Name, Geschlecht oder Foto ist lediglich optional. Youtube erhebt also nicht mehr personenbezogene Daten über den Nutzer, als für die Nutzung der Plattform unbedingt erforderlich.

Andererseits zeichnet Youtube umfangreiche Informationen über das Nutzungsverhalten auf, wie die abonnierten Kanäle, Gruppen und Favoriten, sowie die kontaktierten Nutzer und die angesehenen Videos. Vergleichsweise umfangreich sind die Bestimmungen zur Schaltung von Werbeanzeigen. Youtube verwendet dabei diverse Systeme wie den »DoubleClick-Cookie und andere Ad Serving-Systeme von Drittanbietern«, um dem Nutzer eine »relevante und hilfreiche Werbung« zu bieten. Dabei wird stets betont, dass es sich bei den erhobenen Daten keinesfalls um personenbezogene Daten handelt.

Als Beispiel für ein nicht personenbezogenes Datum wird jedoch auch die IP-Adresse genannt, was aus datenschutzrechtlicher Sicht keinesfalls unumstritten ist (http://www.linksandlaw.de/ip-adresse-personenbezogen.htm, http://www.lfd.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=13025&article_id=55991&_psmand=48). Der »DoubleClick-Cookie« kann von dem Nutzer auch deaktiviert werden, sodass dieser nicht mehr als Grundlage zur Schaltung von Anzeigen verwendet werden kann.

Der Autor Christian Solmecke ist Rechtsanwalt bei der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke und Rechtsexperte für Internetrecht


  1. Für wen gelten die Youtube-Nutzungsbedingungen?
  2. Umfassende Lizenz
  3. Übersichtliche Datenschutzbestimmungen

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