Serie zu Social Media Teil 3

Für wen gelten die Youtube-Nutzungsbedingungen?

11. April 2012, 15:47 Uhr | Nadine Kasszian
Quelle: Thomas Pajot, Fotolia.com

Nur wenige Nutzer sozialer Netzwerke setzen sich mit den dort geltenden Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen auseinander. Deshalb hat RA Christian Solmecke einige AGB‘s der bekanntesten Netzwerke in einer Serie unter die Lupe genommen. Diese Folge beschäftigt sich mit dem größten Videoportal des Internets: Youtube.

Das rechtliche Verhältnis zwischen Youtube und einem Nutzer bestimmt sich nach den Youtube-Nutzungsbedingungen (http://www.youtube.com/t/terms), der Datenschutzrichtlinie (http://www.youtube.com/t/privacy) und den Community-Richtlinien (http://www.youtube.com/t/community_guidelines).

Doch gelten diese Bestimmungen gegenüber jedem Besucher, der sich auf Youtube ein Video ansieht? Wichtig ist hierbei, dass die Youtube-Richtlinien vorformulierte Vertragsbedingungen darstellen, sodass das AGB-Recht (§§ 305 ff. BGB) Anwendung findet.

Damit eine AGB-Bestimmung wirksam in einen Vertrag einbezogen wird ist erforderlich, dass der Vertragspartner von ihr Kenntnis hat oder er zumindest die Möglichkeit hierzu hatte und mit der Geltung der Bestimmung einverstanden ist. Dass auch der Youtube-Besucher die Möglichkeit hat, von den Nutzungsbedingungen Kenntnis zu nehmen, ließe sich noch vertreten. Seine Zustimmung zur Geltung einer AGB hat er jedoch nie erteilt. Eine Einbeziehung von AGB im Verhältnis zum Besucher eines Youtube-Videos scheidet daher aus. Dies hat zur Folge, dass ein etwaiger Verstoß gegen die Youtube-Nutzungsbedingungen im Verhältnis zwischen Youtube und einem Besucher, der sich dort lediglich ein Video ansieht, unbeachtlich ist.

Anders sieht es jedoch bei angemeldeten Nutzern aus. Diese müssen bei Erstellung eines Youtube-Kontos der Geltung der Nutzungsbedingungen zustimmen. Es stellt sich daher die Frage, welche Rechte die angemeldeten Nutzer durch das Hochladen eines Videos einräumen.


  1. Für wen gelten die Youtube-Nutzungsbedingungen?
  2. Umfassende Lizenz
  3. Übersichtliche Datenschutzbestimmungen

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