Onlinehändler müssen sich vor Fehlern hüten
- Gericht gibt Quelle-Kunden nach Preis-Irrtum recht
- Onlinehändler müssen sich vor Fehlern hüten
»Falsche Preisauszeichnungen befreien Online-Shop-Betreiber nicht zwangsläufig von der Haftung«, so Rechtsanwalt Clemens Bergfort aus Essen, der die Urteile erstritten hat. »Wie diese Beispiele deutlich vor Augen führen, sollten Online-Versandhändler immer darauf achten, dass sie einerseits in diese Prozesse jederzeit eingreifen können und andererseits die Kontrollmechanismen verbessern, um sich im Fall der Fälle nicht die Möglichkeit einer Anfechtung zu verbauen.« Die schnellen Reaktionen von Otto zeige, dass man als Händler dem System nicht auf Gedeih und Verderb ausgeliefert sei.
Zudem müsse sich auch die Justiz der Dynamik des Online-Handels anpassen und dem Rechtsgefühl des Internet-Shoppers Rechnung tragen, der schnell und spontan einkaufen will. Dieser verstehe den im Internetshop präsentierten Fernseher als Angebot im Rechtssinn, das er nur anzunehmen brauche. »Angesichts des im Internet-Shops vorhandenen Warenwirtschaftssystems und der online in Sekundenschnelle erfolgenden Kreditprüfung des Käufers ist die Rechtsfigur der „Einladung zur Abgabe eines Angebots“ in Frage zu stellen«, so Bergfort.
Mit freundlicher Genehmigung von Computer Reseller News