Gesetzentwurf für neue Musterwiderrufsbelehrung
Nachdem bereits im April 2008 eine neue Musterwiderrufsbelehrung des Justizministeriums in Kraft getreten ist, lässt nun ein taufrischer Referentenentwurf darauf hoffen, dass bis spätestens Mitte 2009 eine gesetzliche Regelung erarbeitet wird, die für Online-Händler endgültig Rechtsklarheit schafft.

- Gesetzentwurf für neue Musterwiderrufsbelehrung
- Einheitliche Widerrufsfrist: 14 Tage
- Vereinfachtes Rückgaberecht
- Neue Regelung zum Wertersatz
Zwar hat bereits die Veröffentlichung der neuen Musterbelehrungen des BMJ für eine deutliche Beruhigung im Online-Handel gesorgt, da die neuen Muster im Gegensatz zu den früheren Musterbelehrungen eine Vielzahl von rechtlichen Problemen im Bereich des Fernabsatzes, die sich nicht zuletzt auch durch die Rechtsprechung einiger Gerichte gestellt haben, beseitigt haben. Allerdings bieten auch die seit 01.04.2008 gültigen Musterbelehrungen keinen absoluten Schutz vor Abmahnungen, da diese lediglich als Verordnung ausgestaltet sind und daher nach wie vor von Gerichten für unwirksam erklärt werden können. Auch wenn uns aus der Praxis bisher kein Fall bekannt ist, in dem ein deutsches Gericht die Verwendung einer der seit 01.04.2008 gültigen Musterbelehrungen ganz oder teilweise als wettbewerbswidrig angesehen hat, ist es uneingeschränkt zu begrüßen, dass der Gesetzgeber nun durch eine eindeutige gesetzliche Regelung endgültig Rechtsklarheit in diesem Bereich schaffen möchte.
Der Referentenentwurf sieht eine Vielzahl von Änderungen insbesondere auch der gesetzlichen Regelungen zum Widerrufs- und Rückgaberecht vor. Im Folgenden soll jedoch nur auf die für Online-Händler bedeutsamsten Änderungen eingegangen werden.