Ich weiss etwas, was du nicht weisst
Ich weiss etwas, was du nicht weisst. Seit dem 01. Januar 2002 müssen sich Unternehmen der digitalen Steuerprüfung unterziehen. Meist aus Unkenntnis oder Investitionsscheu haben viele Firmen bis heute kaum Vorkehrungen in dieser Richtung getroffen.

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Ich weiss etwas, was du nicht weisst
Der Tatsache, dass Information in der heutigen globalen Gesellschaft eine unheimlich große Bedeutung hat, traut sich mittlerweile keiner mehr zu widersprechen. Aber, wenn es um die GDPdU geht, streiten sich die Gemüter. Von Informationsmangel bis zur Informationsflut reichen die Aussagen der Betroffenen zu diesem Thema.
Im Jahr 2000 gelangten zum ersten Mal die Entwürfe zu den »Grundsätzen zum Datenzugriff und Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)« in die Öffentlichkeit. Wenig später kam quasi eine Panikwelle ins Rollen, als die Regierung über das neue Steuergesetz und die Pflichten, die auf die Unternehmen zukamen, informierte. Die Befürchtung bei den Betrieben, dass die Behörde einen viel tieferen Einblick in die internen Archive werfen könnten, und dabei vielleicht noch ganz andere Dinge als bis Dato entdecken könnte, war da. Diese Angst kam seiner Zeit einigen Dokumenten- und Content-Management-Herstellern nicht ungelegen, um »GDPdU konforme« Produkte anzubieten, und sie versprachen sich von der neuen Situation einen deutlichen Umsatzzuwachs.
Zwei Jahre später wurde das Gesetz rechtskräftig. Ab dem 01. Januar 2002 nahm sich der Staat das Recht, die steuerlich relevanten Unterlagen direkt in den IT-Systemen der Unternehmen zu prüfen. Die »originär digital- in das Unternehmen gekommenen oder intern erstellten Dokumente«, so die Vorgabe des Bundesministerium der Finanzen (BMF), mußten die Firmen in Zukunft sechs bis zehn Jahre digital aufbewahren und für eine Auswertung durch die Behörden bereit halten.