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IT-Firmen: Intel und die EU

Im Kampf gegen EU-Strafe: Intel beruft sich auf Menschenrechte

Wie zu erwarten war, will Intel gegen die Entscheidung der EU-Kommission Berufung einlegen, wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht rund 1 Milliarde Euro Strafe zu zahlen. Dabei beruft sich der Halbleiterhersteller auch auf das Menschenrecht.

Autor: Bernd Reder • 23.7.2009 • ca. 1:10 Min

Im Mai »verdonnerte« die Europäische Union Intel wegen illegaler Marktpraktiken zu einer Rekordstrafe von 1,06 Milliarden Euro. Wie berichtet, sieht es die EU-Wettbewerbskommission als erwiesen an, dass der Prozessor- und Halbleiter-Produzent Händler mithilfe von Finanzspritzen und Rabatte dazu gebracht hat, PCs mit CPUs des Konkurrenten AMD aus dem Sortiment zu nehmen.

Nun will Intel gegen diese Entscheidung Berufung einlegen. Als Argumentationshilfe will der Hersteller dabei auch die Menschenrechte bemühen. Die EU habe bei ihrer Entscheidung Beweise, die Intel vorbrachte, schlichtweg ignoriert, so ein Sprecher der Firma.

Damit habe die Europäische Union gegen rechtsstaatliche Grundsätze verstoßen, die unter anderem Artikel 6 des EU-Vertrages aufführt.

Berufung auf Rechtstaatlichkeit

Dort heißt es: »(1) Die Union beruht auf den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit; diese Grundsätze sind allen Mitgliedstaaten gemeinsam.«

Abschnitt (2) besagt: »Die Union achtet die Grundrechte, wie sie in der am 4. November 1950 in Rom unterzeichneten Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten gewährleistet sind und wie sie sich aus den gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten als allgemeine Grundsätze des Gemeinschaftsrechts ergeben.«

Laut Intel ist unter Juristen in Europa eine Diskussion darüber entstanden, ob es mit dem EU-Vertrag und dem Prinzip der Rechtstaatlichkeit zu vereinbaren sei, wenn Firmen zu Strafen verurteilt werden. Vor allem die Tendenz, dass die EU-Kommission immer höhere Strafgelder verhängt, die Firmen teilweise erheblich belasten, macht den Rechtsgelehrten Sorgen.

Ob Intels Appell Erfolg haben wird, ist allerdings mehr als zweifelhaft. Die Europäische Union vertritt die Auffassung, dass es eindeutige Beweise für die illegalen Machenschaften des Herstellers gibt.