Unsaubere Geschäfte zwischen Intel und Media Saturn Holding
Vor kurzem ist Intel zu über einer Milliarde Euro Kartellstrafe verurteilt worden, wogegen der Chiphersteller Einspruch eingelegt hat. Die Wettbewerbshüter aus Brüssel schlagen nun mit der Veröffentlichung brisanter Aussagen zurück, in denen die MSH-Hodling eine unfaire Bevorzugung des Handelspartners Intel offen zugibt.

Um die von der EU-Kommission veröffentlichten Aussagen der Media Saturn Holding richtig einschätzen zu können, zunächst ein kurze Rekapitulation der bisherigen Ereignisse: Nachdem die EU-Kommission Intel wegen unlauterer Handelspraktiken zu einer Strafzahlung in Höhe von über einer Milliarde Euro verurteilt hat, ist der Chiphersteller Intel, der das Geld bereits überwiesen hat, in Berufung gegangen. Die Wettbewerbshüter aus Brüssel sollen angeblich diverse Verfahrensfehler begangen und wichtige Beweismittel nicht berücksichtigt haben.
Die EU-Kommission sieht es dagegen als eindeutig erwiesen an, dass Intel mithilfe unlauterer Vertriebspraktiken den freien Wettbewerb auf dem Chipmarkt eingeschränkt und damit den Konkurrenten AMD und die Endkunden erheblich benachteiligt habe. Intel habe durch seine unlauteren Handelspraktiken unter anderem erreicht, dass in den Mediamarkt-Filialen der Media Saturn Holding bis auf den heutigen Tag kein einziger AMD-basierter Rechner verkauft worden sei.
Abgesehen davon, dass es sich hier um eine Tatsache handelt, die jeder, der gewillt ist, einen Mediamarkt zu betreten, jederzeit leicht empirisch nachvollziehen kann, hat die EU-Kommission nun auch auszugsweise aus ihrem umfangreichen Fundus an Beweismaterial Aussagen der MSH-Holding veröffentlicht, die eine sehr deutliche Sprache sprechen: Es sei klar gewesen, dass »der Verkauf von Computern mit AMD-Ausstattung zumindest eine Reduzierung der Summe von Intels Zahlungen« bedeutet hätte, selbst wenn man genau so viele PCs mit Intel-CPU verkauft hätte wie zuvor.
In dem EU-Dokument werden zudem die PC-Hersteller Dell, HP, NEC und Lenovo als weitere Handelspartner angeführt, die mit Intel unsaubere Geschäfte gemacht haben sollen.
Dass von Intel in der Regel als Mittel zum Zweck genutzte Vertriebsinstrument sei an bestimmte Bedingungen geknüpfte Rabatte oder Kickbacks gewesen, die nur dann gültig wurden, wenn die jeweiligen Partner entweder ganz auf Handelsbeziehungen mit AMD verzichteten, diese auf bestimmte Regionen oder Kundesegmente beschränkten oder die Markteinführung von AMD-basierten Produkten hinauszögerten.
Die Intel belastenden Aussagen hat die EU-Kommission offensichtlich vornehmlich in internen Emails gefunden, da in offiziellen Verträgen mit MSH und den genannten Herstellern keinerlei Intel-Exklusivität vereinbart wurde. Hinter den Kulissen sei den Verantwortlichen bei MSH jedoch völlig klar gewesen, dass eine Intel-Exklusivität gefordert sei, die trotz aller Bemühungen der EU-Kommission bis auf den heutigen Tag von der Handelskette beibehalten wird.