Intel verbucht juristischen Teilerfolg gegen AMD

28. September 2006, 6:20 Uhr | Joachim Gartz

Im US-Kartellverfahren gegen Intel hat Erzrivale AMD eine erste Niederlage hinnehmen müssen. Das US-Recht sei laut Ansicht des Gerichts auf mehrere Anklagepunkte nicht anwendbar.

Richter Joseph Farnan hat sich der Argumentation Intels angeschlossen, die darauf abhebt, dass Intels Geschäftspraktiken im Ausland nicht unter die US-Gerichtsbarkeit fallen. AMD habe nicht zeigen können, dass Intels Handelspraktiken im Ausland wesentliche Auswirkungen auf die USA gehabt hätten. AMD hatte dagegen vorgebracht, dass der CPU-Markt global sei und Intels kartellrechtliche Verstösse mithin durchaus Auswirkungen auf den US-Markt gehabt hätten.

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