»Kabel und Gehäuse sind das Hauptproblem«. Besonders für Assemblierer hält die Elektroschrott-Verordnung eine Reihe von Fallstricken bereit. Die CRN-Redakteure Wolfgang Kühn und Dr. Michaela Wurm sprachen mit Steffen Kahnt, Referent beim Bundesverband Technik des Einzelhandels (BVT), über die Anforderungen und Tücken der EAR-Registrierung.
CRN: Für wen bringt die EAR-Registrierungspflicht Probleme?
Kahnt: Reine Wiederverkäufer, also Händler, die nicht selber importieren und nur Ware von registrierten deutschen Lieferanten kaufen, sind auf der sicheren Seite. Aber sobald sie PCs assemblieren, sprich aus Einzelteilen ein neues Gerät zusammenbauen, werden sie zum »Hersteller im Sinne des Gesetzes«, wenn nicht alle verbauten Einzelteile registrierungsfähig sind und von registrierten Lieferanten stammen. Hersteller wird der Assemblierer auch, wenn er Teile direkt aus Fernost oder dem europäischen Ausland bezieht, der Lieferant hier aber keinen Stützpunkt hat. Und wenn er Geräte nicht über einen registrierten Distributor bezieht, und auch kein anderer die Anmeldung erledigt hat, dann wird der Händler auch zum Inverkehrbringer und muss die Produkte bei der EAR anmelden.
CRN: Wie kann ein Händler sicherstellen, dass er Produkte bezieht, die registriert sind?
Kahnt: Wenn der Lieferant ? bis zum Jahresende ? eine vorläufige oder spätestens 2006 eine endgültige EAR-Registrierungsnummer in seinen Geschäftspapieren führt oder ihm mitteilt, kann er davon ausgehen, dass die gelieferte Ware ordnungsgemäß registriert wird. Der Assemblierer kann nur dann belangt werden, wenn er schuldhaft Ware nicht registrierter Lieferanten in den Markt bringt. Außerdem gibt es bei der EAR eine zentrale Datenbank, bei der alle registrierten Lieferanten eingesehen werden können.
CRN: Wo sehen Sie Fallstricke für den Fachhandel?
Kahnt: Die Probleme beginnen, wenn der PC-Assemblierer Waren bezieht oder verbaut, die ein Lieferant oder Distributor streng genommen gar nicht registrieren kann. Das sind Elektrogeräte ohne eigenständige Funktion, wie Stecker, LEDs, Kabel oder Gehäuse ohne ein Netzteil.
CRN: Dann müsste ein Assemblierer, der einen PC ausschließlich aus registrierten Komponenten plus ein paar Kabel baut, sich für die Kabel eine Registrierung besorgen?
Kahnt: Ja, er müsste, wenn er neben lauter registrierten Komponenten auch ein paar nicht registrierfähige Kabel einbaut, sich nur wegen dieser Kabel bei der EAR anmelden. Die von BVT und HDE stets geforderte Kleinbetriebsregelung wollte der Gesetzgeber nicht. Nun ist der Ernstfall eingetreten. Es ist aber definitiv nicht zumutbar, dass ein kleiner Assemblierer wegen ein paar Kilo Kabel im Jahr den gleichen Registrierungsaufwand betreiben muss, wie ein großer Hersteller. Denn für die Anmeldung von ein paar Kabeln inklusive der Kosten für einen Dienstleister, der ihn dabei unterstützt, können allein im ersten Jahr Kosten im vierstelligen Bereich anfallen.
CRN: Gibt es dafür keine Ausnahmeregelung?
Kahnt: Theoretisch gibt es auch eine Härtefallregelung, die vielleicht ein paar hundert Euro Ermäßigung bringt. Aber der bürokratische Aufwand und die Nachweise, dass man tatsächlich ein Härtefall ist, sind unverhältnismäßig umfangreich. Das lohnt sich fast nicht.
Gerade für kleine Assemblierer gibt es derzeit noch eine Reihe von Unklarheiten und Abgrenzungen zu klären. Der BVT arbeitet daran, dafür gemeinsam mit den Marktpartnern und dem Gesetzgeber pragmatische Lösungen zu finden.
CRN: Bietet der BVT seinen Mitgliedern Hilfestellung für die EAR-Registrierung an?
Kahnt: Für Assemblierer, die auch in Zukunft zum Beispiel selbst importieren wollen und damit auch »Hersteller im Sinne des Gesetzes« sind, haben wir mit unserem BVT-Rahmenvertrag mit dem Dienstleister Take-E-Way ein Rundum-Sorglos-Paket entwickelt, das den Assemblierern Bürokratie bei der E-Schrott-Abwicklung abnehmen soll.
CRN: Die Frist für die Anmeldung wurde von der EAR ja inzwischen wegen Überlastung verlängert.
Kahnt: Die Frist wurde bis Jahresende verlängert. Bis dahin müssen alle »Hersteller im Sinne des Gesetzes« über eine Registrierungsnummer verfügen, um weiter Ware vermarkten zu dürfen.
CRN: Welche Strafen drohen, wenn jemand Waren nicht registrierter Hersteller in Umlauf bringt?
Kahnt: Da können Strafen in fünfstelliger Größenordnung anfallen.
CRN: Haben Anbieter von BTO die gleichen Probleme?
Kahnt: Nein. Grundsätzlich gilt, dass jedes Elektrogerät nur einmal angemeldet werden muss. Wenn für ein BTO-Gerät beispielsweise ein angemeldetes Laufwerk gegen ein anderes angemeldetes ausgetauscht wird, ist das unproblematisch.
______________________________________________
BVT ? Bundesverband Technik des Einzelhandels e.V.
An Lyskirchen 14
D-50676 Köln
Tel. 0221 27166-0
Fax 0221 27166-20
www.bvt-ev.de