Das Bundeskartellamt überprüft eine Geschäftsklausel von Amazon. Preisklauseln für Anbieter am »Amazon Marketplace« könnten den freien Wettbewerb verhindern.
Das Bundeskartellamt überprüft im Rahmen eines kartellrechtlichen Verwaltungsverfahrens Amazons Preisparitätsklausel für Händler am »Amazon Marketplace«. Dieser Untersagt Händlern, die Produkte bei Amazon anbieten, diese gleichzeitig woanders zu günstigeren Preisen zu verkaufen. Wie das Kartellamt mitteilte, würden dazu 2400 Händler über das Internet befragt. Kartellamtschef Mundt erläuterte, dass die Klausel möglicherweise gegen das allgemeine Kartellverbot verstoße. Die Wettbewerbswächter fürchten durch die Preisklausel nicht nur eine Behinderung für das Wachstum anderer Anbieter, sondern auch einen möglichen Preisanstieg betroffener Waren, da Händler für die Sichtbarkeit im Marketplace einen Teil des Verkaufspreises an Amazon abführen müssen. Setze der Online-Händler hier höhere Gebühren durch, könnte sich das allgemein preissteigernd auswirken. Amazon äußerte sich zu der laufenden Untersuchung bislang nicht.
Mit der Überprüfung durch das Bundeskartellamt reißen die schlechten Nachrichten für den Etail-Riesen nicht ab. Erst letzte Woche machte ein ARD-Bericht über Amazon Schlagzeilen und sorgte teilweise für empörte Kunden. Die Sendung »Ausgeliefert« berichtete über schlechte Unterbringungen von Leiharbeitern, die zudem von rechtsgerichteten Security-Angestellten drangsaliert würden. Zwischenzeitlich hat Amazon auf die Vorwürfe reagiert und dem Security/Dienst gekündigt