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Maxfield-Pleite

Maxfield-Pleite: Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Verona ein

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf stellt die Ermittlungsverfahren gegen Verona Pooth ein. Es sei zu keiner strafbaren Handlung im Rahmen der Maxfield-Insolvenz gekommen.

Autor:Markus Reuter • 6.10.2010 • ca. 1:10 Min

Verona Pooth wirbt für Maxfield-Produkte: Verfahren eingestellt

Die Staatsanwaltschaft hat sämtliche Ermittlungsverfahren gegen Verona Pooth eingestellt. In einem Verfahren ist die Staatsanwaltschaft dem Verdacht nachgegangen, Verona Pooth habe sich der Beihilfe zur Untreue zum Nachteil der Firma Maxfield durch die "Entgegennahme privater Entnahmen" strafbar gemacht. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft festgestellt, dass der Verdacht einer strafbaren Handlung nicht aufrecht erhalten werden kann.Das bestätigte Pooths Anwalt Benedikt Pauka. Das Promi-Paar hat damit keine weiteren strafrechtlichen Folgen der Insolvenz des Unternehmens „Maxfield" zu befürchten, das berichtet die BILD-Zeitung.Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hatte im Jahr 2008 gegen Maxfield-Geschäftsführer Franjo Pooth eine Vor-Ermittlung wegen des Verdachts auf Konkursverschleppung eingeleitet. Wie Staatsanwalt Arno Neukirchen erklärte, handele es sich bei dem Vorgehen um die in Insolvenzfällen übliche Routine. Doch fügte Neukirchen an: Im Fall Pooth habe man »sich die Akte etwas schneller kommen lassen«..

Bereits im Herbst 2007 war Maxfield finanziell ins Schlingern geraten (CRN berichtete). Am 18. Januar reichte Firmenchef Franjo Pooth beim Amtsgericht Düsseldorf Insolvenz ein (CRN berichtete).

Im März 2009 war Franjo Pooth wegen Untreue und Bestechung zu einem Jahr Haft auf Bewährung sowie zur Zahlung von 100 000 Euro verurteilt worden.

Der Düsseldorfer Insolvenzverwalter Michael Bremen hatte die 42-Jährige auf Zahlung von 137 000 Euro verklagt. Im Wesentlichen war es dabei um 90 000 Euro Kosten für Personenschutz gegangen, die zunächst von einem Konto der Firma Maxfield bezahlt worden waren, so Lehmkühler. Verona sagte damals: „Für mich ist es selbstverständlich, nach Prüfung durch meinen Anwalt, der Forderung nachzukommen. Ich betone noch einmal ausdrücklich, zu keinem Zeitpunkt mit der Maxfield GmbH etwas zu tun gehabt zu haben.“