Das Amtsgericht Düsseldorf hat einen Strafbefehl gegen den früheren »Maxfield«-Chef Franjo Pooth erlassen. Pooth erhält eine Freiheitsstrafe auf Bewährung - an die Gläubiger muss er nur 100.000 Euro zahlen.
Franjo Pooth kommt aus der spektakulären »Maxfield«-Firmenpleite mit einem blauen Auge davon. Da der Verteidiger unmittelbar nach Erlass des Strafbefehls auf die Einlegung von Rechtsmitteln verzichtet hat, ist der Strafbefehl gegen Pooth rechtskräftig.
Die Folge: Durch den Strafbefehl ist Franjo Pooth ist eine Freiheitsstrafe von einem Jahr mit Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt. Die Gründe dafür sind fahrlässige Insolvenzverschleppung, Untreue, Bestechung im geschäftlichen Verkehr sowie Vorteilsgewährung. Eine Hauptverhandlung findet nun jedoch nicht mehr statt.
Pooth muss zwar innerhalb von sechs Monaten eine Zahlung an den Insolvenzverwalter zur Befriedigung der Gläubiger der Firma Maxfield GmbH in Höhe von 100.000 EUR leisten. Er darf sich zudem während der Bewährungszeit von drei Jahren nichts zu schulden kommen lassen. Ansonsten kommt der Gatte von TV-Star Verona Pooth aber ungeschoren davon. Die Forderungen der insgesamt 461 Maxfield-Gläubiger summierten sich laut Insolvenzverwalter Michael Bremen auf knapp 27 Millionen Euro.