Glimpflicher Ausgang

Maxfield-Pleite: Strafbefehl gegen Franjo Pooth

2. März 2009, 17:11 Uhr | Werner Veith

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Das Pooth-Urteil im Einzelnen

Das Düsseldorfer Gericht sieht es als erwiesen an, dass Franjo Pooth als Inhaber der Elektronikfirma Maxfield einem Sparkassen-Vorstand eine Heimkinoanlage im Wert von über 8800 Euro schenkte, um schneller an zusätzliche Kredite für sein in Schieflage geratenes Unternehmen zu kommen. Die Richter werteten dies als Vorteilsgewährung.

Verurteilt hat das Gericht Pooth außerdem wegen fahrlässiger Insolvenzverschleppung. Die Firma des 39-Jährigen war dem Gericht zufolge bereits Ende September 2007 insolvenzreif. Der Unternehmer hätte innerhalb von drei Wochen einen Insolvenzantrag stellen müssen, hat die Pleite jedoch erst im Januar 2008 gemeldet.

Ebenfalls verantworten muss sich Pooth wegen der Bestechung eines britischen Handelsvertreters. Der Einkäufer erhielt laut Urteil 20.000 Euro von Franjo Pooth, damit dieser ihn gegenüber Mitbewerbern bevorzugte.

Als Untreue werteten die Richter zudem, dass Pooth vom Maxfield-Firmenkonto knapp 16.000 Euro abhob, um damit seine Londoner Privatwohnung zu renovieren. Seinen Mitgesellschaftern verheimlichte er dies und verbuchte das verwendete Geld als einen angeblichen Forderungsverlust.

Mit freundlicher Genehmigung von Computer Reseller News


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  2. Das Pooth-Urteil im Einzelnen

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