Mesonic: Erweiterte Lohnfunktionen

19. August 2004, 0:00 Uhr |

Mesonic: Erweiterte Lohnfunktionen. ERP-Spezialist Mesonic hat die Lohn- und Gehaltsabrechnung seiner »Win-Line«-Lösung um einige Funktionen wie Altersteilzeitgeld oder die Abrechnung von Kurzarbeitergeld erweitert.

Mesonic: Erweiterte Lohnfunktionen

Das neue Modul »Altersteilzeit (ATZ)« der Win-Line Lohn von Mesonic berücksichtigt zwei Arbeitszeitmodelle: das kontinuierliche Arbeitszeitmodell, das Halbtagsbeschäftigung abbildet und das Blockzeitmodell, das sich aus zwei gleich großen Zeitblöcken Arbeit und Freizeit zusammensetzt. Die Informationen zur Altersteilzeit werden auch in der DEÜV berücksichtigt.

Auch die Lohnpfändung ist ein neues Modul. Die Pfändungsermittlung erfolgt nach den §§ 850 bis 850k der Zivilprozessordnung (Pfändungstabelle), die sowohl Sachpfändungen als auch Unterhaltspfändungen berücksichtigt.

Kurzarbeitergeld zu zahlen, wird für Arbeitgeber dann notwendig, wenn Arbeitnehmer aufgrund konjunktureller Schwankungen temporär beschäftigt werden. Um die ausgefallene Arbeit zu entgelten, kann der Arbeitgeber Kurzarbeitergeld beim Arbeitsamt beantragen. Dabei unterstützt ihn das Modul »Kurzarbeitergeld (KUG)« der Win-Line Lohn.

Gegen Ende 2004 stellt Mesonic auch eine Elster-fähige Version von der Lohn- und Gehaltssoftware zur Verfügung. Ab 1.1.2005 wird der Elster-Lohn verpflichtend. Unter Elster ist die sichere elektronische Übermittlung der Lohnsteuerdaten an die Finanzverwaltung geregelt.

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INFO

Mesonic
Hirschberger Straße 18, D-27383 Scheeßel
Tel. 04253 9390-0, Fax 04263-8626
www.mesonic.com


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