Microsoft-Raubkopien: Haftstrafen für Computerhändler

15. April 2009, 8:18 Uhr | Lars Bube
Tausender solcher CoA wurden per Föhn und Messer auf die Fälschungen transferiert

Zwei Computerhändler aus Nürnberg und München sind zu Haftstrafen von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Sie hatten mit gefälschten Microsoft-Programmen gehandelt, die sie teils selbst in Russland in Auftrag gegeben und dann mit gebrauchten Zertifikatsaufklebern versehen hatten.

Das Schöffengericht in Nürnberg hat zwei Computerhändler aus München und Nürnberg zu empfindlichen Haft- und Geldstrafen verurteilt. Der Nürnberger Händler hatte laut Microsoft bereits 2006 in Russland über 8500 CDs mit Windows XP Professional pressen lassen und diese, samt ebenfalls nachgemachten Handbüchern, seinem Münchner Kollegen verkauft. Der Münchner versah die Datenträger anschließend noch mit gebrauchten Echtheitszertifikaten und bot sie dann zum Verkauf zu den normalen Konditionen an. Damit verdiente er jeweils rund das Fünffache des Einkaufspreises an den gefälschten Windows-Versionen.

Erst nachdem die Produkte mehrfach weiterverkauft worden waren, fiel einem weiteren Händler die Fälschung auf und er alarmierte Microsoft. Schnell ließen sich auch einige der Fälschungen auftreiben und genauer untersuchen: »Der Aufdruck auf den CDs war schlecht zentriert, und es fehlten verschiedene Sicherheitsmerkmale – zum Beispiel beide IFPI Codes«, fasst Johannes Kliemt, Leiter des Microsoft PID Teams, die Ergebnisse zusammen. Danach ging die Suche nach den Fälschern selbst los. »Innerhalb kurzer Zeit konnten über ein Dutzend Händler ermittelt werden, die zumindest Teile der Fälschungen an- und wieder verkauft hatten.«. Microsoft schaltete sofort die Staatsanwaltschaft ein, die die Privat- und Geschäftsräume der Hauptverdächtigen durchsuchte. Sowohl der Münchner, als auch der Nürnberger Händler, waren deshalb vor kurzem vom Landgericht München zivilrechtlich jeweils zu hohen sechsstelligen Schadenersatzzahlungen verurteilt worden. Jetzt hat sich auch das Schöffengericht in Nürnberg mit dem Fall befasst und die beiden angeklagten Händler wegen gewerbsmäßiger Kennzeichenverletzung in Tateinheit mit gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung zu je einem Jahr und sechs Monaten Haft und je 3.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Die Haftstrafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.


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  2. Ein CoA ist keine Lizenz
  3. Absicht oder Unfall?

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