Mitarbeiter-PCs sollen stärker gefördert werden. Die Initiative D21 hat die Fortschritte ihres Leuchtturmprojektes Mitarbeiter PC Programme (MPP) vorgestellt. Im Rahmen der MPP übereignen Firmen ihren Mitarbeitenden Computer und Software als privates Eigentum. Damit sollen Computerkenntnisse als vierte Kulturtechnik nach Lesen, Schreiben und Rechnern verankert werden.
Bislang erschwerte vor allem die bundesweit nicht einheitliche Anwendung steuerrechtlicher Vorschriften die Umsetzung von MPP. Eine Empfehlung vom Bundesministerium für Finanzen sorgt nun für mehr Klarheit. Angestoßen durch die Initiative D21 hat das Bundesministerium der Finanzen eine Empfehlung zur steuerlichen Behandlung für von Firmen an Mitarbeiter geschenkte PCs ausgesprochen, die länderübergreifend gleiche Voraussetzungen schaffen soll.
»Ein bedeutender Schritt, denn auf diese Weise herrscht nun bundesweit Klarheit bei der steuerlichen Behandlung von den verschiedensten MPP-Gestaltungsoptionen wie Leasing, Schenkung oder Kauf«, sagt Dr. Rainer Bernnat, D21-Vorstandsmitglied und Geschäftsführer der Unternehmensberatung Booz Allen Hamilton. D21-Unternehmen prüfen nun die Umsetzungsmöglichkeiten für MPP auf Grundlage der neuen Empfehlung.