Rechtsexperten empfehlen Überprüfung von Onlineangeboten
- Neue Abmahnfalle: Ungenaue Lieferfristen
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Nach Ansicht von Rechtsexperten hat sich mit dem Gerichtbeschluss dennoch in beiden Fällen für Internethändler das Abmahnungsrisiko erhöht. »Für Abmahnhaie ist dies ein gefundenes Fressen«, urteilt auch Max-Lion Keller, Anwalt bei der Münchner IT-Rechts-Kanzlei: »Die entsprechenden Formulierungen finden sich in fast jedem Online-Angebot«. So finde beispielsweise Google mehr als 800.000 Treffer im Zusammenhang mit der Formulierung »in der Regel X Tage nach Zahlungseingang«.
IT-Rechts-Spezialist Keller rät nun allen Onlinehändlern, ihr Angebot nach entsprechenden Angaben zu durchsuchen. An Stelle der Formulierungen »in der Regel« und »circa« solle man lieber auf die Angabe »spätestens« zurückgreifen. Die vor Gericht beanstandete Formulierung des Ebay-Verkäufers würde demnach folgendermaßen lauten: »…eine Übergabe an den Paketdienst erfolgt spätestens X Tage nach Zahlungseingang«. Im Einzelfall empfiehlt es sich, sein Internetangebot zusätzlich von einem kompetenten Anwalt überprüfen zu lassen – eine Vorsichtsmaßnahme, die meistens deutlich geringere Kosten verursacht als eine Abmahnung.