Neue Abmahnfalle: Ungenaue Lieferfristen
Im Rechtsstreit zweier Ebay-Verkäufer um die Zulässigkeit von ungenauen Hinweisen zu Versand und Lieferfrist hat das Kammergericht Berlin die Verwendung von Angaben wie »in der Regel« und »circa« verboten – eine neue Chance für Profi-Abmahner.

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Der Gerichtsstreit zweier bei Ebay tätiger Verkäufer von Hochzeitsartikeln hat nun zu einer neuen Abmahngefahr für Internethändler geführt. Vor Gericht wollte einer der Anbieter seinem Konkurrenten die Verwendung ungenauer Angaben zu Versand und Lieferfrist wie »in der Regel« und »circa« mittels einstweiliger Verfügung verbieten. Mit Beschluss vom 3. April 2007 (AZ 5 W 73/07) gab das Kammergericht Berlin dem Antrag nun größtenteils statt.
Die Richter bemängelten den Passus »…eine Übergabe an den Paketdienst erfolgt in der Regel 1 - 2 Tage nach Zahlungseingang«. Damit könne dem Kunden unterstellt werden, in »Ausnahmefällen« auch einer deutlich längeren Lieferzeit zugestimmt zu haben. Weniger eindeutig äußerte sich das Gericht zur Verwendung von »circa«-Angaben. Zwar wurde auch hier die Unschärfe des Ausdrucks bemängelt, doch liege in diesem Fall nicht die gleiche Tragweite wie bei der Angabe »in der Regel« vor.