Neue Gesetze und Verordnungen: Darauf müssen sich Händler 2005 einstellen

20. Januar 2005, 0:00 Uhr | Samba Schulte

Neue Gesetze und Verordnungen: Darauf müssen sich Händler 2005 einstellen. Alle Jahre wieder: neue Gesetze ? neue Verordnungen. Die Altgeräte-Rücknahme, das Fernabgabegesetz sowie Online-Übermittlung von Steuerdaten gehören zu den wesentlichen Änderungen für die ITK-Branche.

Neue Gesetze und Verordnungen: Darauf müssen sich Händler 2005 einstellen

Der Verband Bitkom hat die wichtigsten Neuerungen für die ITK-Branche zu Jahresbeginn zusammengefasst: Ab sofort ist bei Steuern und Abgaben zu beachten, dass Umsatzsteuervoranmeldungen, Lohnsteuermeldungen und Lohnsteuerdaten der Arbeitnehmer elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Dafür können Arbeitgeber das ELSTER-Formular oder ein EDV-Buchführungssystem mit entsprechendem Übertragungsmodul nutzen.

Außerdem müssen Internetprovider die technischen Voraussetzungen zur Überwachung von E-Mails geschaffen haben. Das Elektronikaltgerätegesetz wird im Februar vom Bundestag beschlossen. Verbraucher können dann alte Elektrogeräte kostenlos zurückgeben. Auch beim Händler. Die Entsorgung übernehmen die Hersteller. Voraussichtlich tritt das Gesetz im August in Kraft.

Durch eine Änderung des Fernabsatzgesetzes bei Einkäufen im Internet müssen Online-Händler ihre Kunden künftig noch umfassender informieren, beispielsweise muss immer der Gesamtpreis (inklusive Versandkosten, Steuern und sonstiger Zusatzkosten) erkennbar sein.


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