Neues Hickhack um gebrauchte Software

25. Mai 2009, 10:05 Uhr | Lars Bube

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Einstweilige Verfügung gegen SAP

Weniger begeistert zeigte sich hingegen die SAP AG, die vor dem Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung unterzeichnen musste. Hintergrund sind mehrere schriftliche Aussagen von SAP zu rechtlichen Problemen beim Verkauf gebrauchter Software, gegen die der Gebrauchtsoftwarehändler Susensoft vorgegangen war. Insbesondere ging es dabei um die nach Ansicht des Gerichts (noch) nicht haltbare Formulierung, dass der Gesetzgeber die Weitergabe von Software grundsätzlich von der Genehmigung durch den Rechteinhaber abhängig gemacht habe. Neben der Grundsätzlichen Frage, ob die Weitergabe der Software eine Genehmigung des Herstellers voraussetzt, geht es aber auch in diesem Rechtsstreit, ähnlich wie im Fall Microsoft, um die Frage, ob das Splitten und Stilllegen von Lizenzen zum Weiterverkauf vom Hersteller automatisch erlaubt werden muss.

Susensoft interpretiert die einstweilige Verfügung gegen einige der Aussagen als richtungweisenden Sieg und Mahnung an SAP. »Ich halte dieses Verhalten für unlauter und eines deutschen Vorzeigeunternehmens für unwürdig. Anscheinend gibt es hier unterschiedliche ethische Vorstellungen«, kommentiert Geschäftsführer Axel Susen. »Dabei brauchen wir eine erfolgreiche SAP, denn sonst leidet auch unser Business.«. SAP selbst bestätigt zwar die Streitsache an sich, sieht aber keinen Zusammenhang zwischen einem Verbot der fraglichen Aussage und einer tatsächlichen Entscheidung über die Verkaufsmöglichkeiten gebrauchter Lizenzen: »SAP hat gegen die Entscheidung Rechtsmittel eingelegt, möchte sich aber aufgrund des noch laufenden Rechtsstreits nicht zu Details äußern. Gleichwohl muss dem Tenor der Pressemeldung von Susensoftware insbesondere dergestalt entgegengetreten werden, dass nicht die Frage der Zulässigkeit der Weitergabe von Standardsoftware Gegenstand der vorgenannten Sache ist, sondern alleine eine wettbewerbsrechtliche Fragestellung. Insofern ist die Darstellung in der von Susensoftware verbreiteten Pressemeldung völlig verfehlt und zielt darauf ab, die eigene Rechtsmeinung der Susensoftware GmbH zum Thema "Weitergabe von Software" zu promoten.«, so Sönke Moosmann gegenüber unserer Redaktion.


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