Outsourcing vs Arbeitsschutz

26. Oktober 2009, 8:56 Uhr | Lars Bube

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

EU-Richtlinien ausgehebelt

Richtlinien und Gesetze der EU zur Gleichbehandlung und dem Abbau von Diskriminierung, zur Verbesserung der Arbeitsqualität, sowie für den Schutz der Beschäftigungssicherheit werden mit diesen Methoden der Auslagerung oft faktisch ausgehebelt. Da auf europäischer Ebene jedoch Prüfmechanismen und Sanktionen fehlen, drohen den Unternehmen meist nicht einmal ernsthafte Konsequenzen. »Es existieren keine wirklichen Prüfmechanismen und Sanktionen, die bestehende Gesetze exekutieren würden«, bemängelt Expertin Meil und fordert neue Konzepte, etwa durch mehr Partizipation der individuellen Beschäftigten und der Sozialpartner, soziale Übereinkünfte für einzelne Sektoren sowie die Mobilisierung regionaler Ressourcen.

Auch der Kündigungsschutz, der die Mitarbeiter bei einem Betriebsübergang absichern soll, wird durch Auslagerung ganzer Unternehmensteile oftmals einfach umgangen. Zwar müssen Arbeitnehmer in Deutschland theoretisch zumindest ein Jahr bei gleichen Konditionen weiter beschäftigt werden, allerdings kann auch dieser Gesetzesteil durch einige Sonderregelungen umgangen werden; beispielsweise wenn Kündigungen notwendig sind, um das Fortbestehen des Unternehmens zu sichern.


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