Technischer Fehler könnte teuer werden

Paypal verschickt versehentlich Gewinnmeldungen

10. Juni 2013, 13:42 Uhr | Elke von Rekowski
»Willste? Kriegste. Sie haben 500 Euro gewonnen«, entsprechende Gewinnmeldungen hat Paypal offenbar versehentlich verschickt (Foto: Kanzlei Wilde Beuger Solmecke).

Teuer zu stehen kommen könnte Paypal nun ein technischer Fehler. Das Unternehmen hat offenbar im großen Stil Gewinnbenachrichtigungen versendet – aus Versehen.

Wie der Rechtsanwalt Christian Solmecke berichtet, erhält seine Kanzlei derzeit zahlreiche Anrufe von etlichen verunsicherten Paypal Nutzern. Sie alle haben eine E-Mail mit einer Gewinnbenachrichtigung unter der Überschrift »Willste? Kriegste. Sie haben 500 Euro gewonnen« erhalten. Was zunächst wie eine groß angelegte Phishing-Attacke aussah, entpuppte sich bei einer näheren Analyse als ein tatsächliches Gewinnspiel von Paypal. Weitere Nachforschungen der Kanzlei haben ergeben, dass dem Unternehmen PayPal offenbar ein technischer Fehler unterlaufen ist und daher die Benachrichtigung versehentlich verschickt worden ist.

Dieses Versehen könnte nun teuer für Paypal werden, meint zumindest Christian Solmecke. Denn zwar entschuldigt sich Paypal auf seiner Facebook-Seite für das Versehen und stellt fest, dass die Verlosung für das Gewinnspiel noch nicht stattgefunden hat. Mit dieser Nachricht mache es sich das Unternehmen allerdings ein

bisschen einfach, denn die Gewinnzusage sei auf ein konkretes Gewinnspiel bezogen gewesen und damit zunächst einmal wirksam, so der Jurist. Denn In § 661a BGB heißt es dazu: »Ein Unternehmer, der Gewinnzusagen oder vergleichbare Mitteilungen an Verbraucher sendet und durch die Gestaltung dieser Zusendungen den Eindruck erweckt, dass der Verbraucher einen Preis gewonnen hat, hat dem Verbraucher diesen Preis zu leisten.«

Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei Wilde Beuger Solmecke vertritt hier eine klare Meinung: »Ob eine Gewinnzusage vorliegt, muss durch Auslegung ermittelt werden, hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 19. 2. 2004 - III ZR 226/03 entschieden.« Bei einer klaren Scherzerklärung wären laut dem Juristen keine Gewinne auszuzahlen. Hier liege der Fall jedoch anders. »Die Mail ist optisch ansprechend gestaltet, der Nutzer wird mit seinem vollen Namen angeschrieben und es findet auch tatsächlich ein Gewinnspiel statt. Die Rechtslage ist also eindeutig. Die versprochenen 500 Euro sind zunächst einmal auszuzahlen«, so der Rechtsanwalt.

Das gilt seiner Ansicht nach auch für diejenigen Nutzer, die über die Facebook Seite mittlerweile erfahren haben, dass sich Paypal geirrt hat. »Denn so eine allgemeine Information ist keine Anfechtung im Rechtssinne. Und eine Anfechtung wegen Irrtums wäre auch die einzige Möglichkeit für Paypal wieder aus der Gewinnzusage herauszukommen«, sagt Solmecke. Diese Anfechtung hätte unverzüglich erfolgen müssen, nachdem Paypal von dem Irrtum erfahren hat. Wer also nicht rechtzeitig eine Anfechtungsemail erhalten habe, könne den Gewinn tatsächlich einklagen. Dass die meisten Gewinnspielveranstalter in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln, dass der Rechtsweg ausgeschlossen ist, hat übrigens keinen Einfluss. Denn dieser Haftungsausschluss bezieht sich nicht auf die Gewinnbenachrichtigung, wie das Landgericht Osnabrück in einem Urteil (Az.: 5 O 2509/05) entschieden hat.

Juristen und andere Experten streiten sich nun darüber, ob und welche Auswirkungen die Panne haben könnte. Auch Paypal hat die Empfänger der Gewinnmails nun offenbar über den Irrtum aufgeklärt. Allerdings scheint es weiterhin nicht klar zu sein, wie das Ganze ausgehen wird. In jedem Fall sollten die Empfänger einer solchen »Gewinnnachricht« die Botschaft sicherheitshalber aufbewahren.


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