Das neue Widerrufsrecht bringt Regelungen mit sich, die nicht umgesetzt werden können. Abmahnungen drohen - weil Politik an der Realität vorbei betrieben wird.
Editorial
Europa und seine Institutionen stehen oft in der Kritik, zu bürokratische Politik an der Realität vorbei zu betreiben. Ein bekanntes Stichwort: die 1988 eingeführte und 2009 wieder abgeschaffte Gurkenverordnung. Auch ein aktuelles Beispiel zeigt, viel geändert hat sich an der Brüsseler Politik nicht.
Für Europas Online-Händler war der vergangene Freitag eine Zäsur. Unter dem Mammutbegriff »neue europäische Verbraucherrechterichtlinie« wurden weitreichende Änderungen im Fernabsatzhandel eingeführt. Mindestens genauso komplex wie der Begriff sind auch die Anforderungen der neuen Richtlinie an den Handel.
Doch wie auf IT-Recht spezialisierte Rechtsanwälte herausstellen, ist es beim neuen Gesetzeswerk mit Komplexität alleine nicht getan. Vielmehr fordert die neue Widerrufsbelehrung einige Punkte, die von Online/Händlern in der Praxis gar nicht umgesetzt werden können