Viele Firmen erlauben ihren Mitarbeitern, den Internet-Zugang am Arbeitsplatz auch für private Zwecke zu nutzen, etwa um Sportereignisse zu verfolgen oder E-Mails zu bearbeiten. Doch nicht alles ist erlaubt. Der ITK-Verband Bitkom hat Tipps für Mitarbeiter und Arbeitgeber parat.
Laut einer Umfrage des High-Tech-Verbandes Bitkom verwenden 49 Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland den Internet-Zugang an ihrem Arbeitsplatz auch für private Zwecke. Beliebt sind das Abrufen von E-Mails (Web-Mail) und die Recherche nach Produkten und Preisen.
Speziell in diesem Jahr dürften sich zudem Web-Sites großer Beliebtheit erfreuen, die über Sportereignisse berichten wie die Olympischen Winterspiele in Vancouver und die Fußballweltmeisterschaft in Südafrika.
»Gerade bei sportlichen Großereignissen wollen viele Mitarbeiter die Wettkämpfe auch während der Arbeitszeit mitverfolgen«, sagte Bitkom-Präsident Professor Dr. August-Wilhelm Scheer. Sein Rat: »Arbeitgeber sollten offen mit der privaten Internetnutzung am Arbeitsplatz umgehen und Regeln formulieren, die eine geordnete und richtig dosierte Internetnutzung zulassen.«
Arbeitgeber, welche privates Surfen während der Arbeitszeit kategorisch untersagen, bewegen sich auf dünnem Eis. Denn zwei Drittel (65 Prozent) der berufstätigen Anwender nutzen ihre privaten Handys, Rechner und die Internet-Anbindung zu Hause auch für berufliche Zwecke.
»Die Grenzen zwischen Job und Privatleben sind in der digitalen Ära längst gefallen«, so Scheer. »Viele Mitarbeiter sind auch nach Büroschluss für Kunden, Kollegen oder Chefs per Internet und Handy erreichbar. Sowohl Firmen als auch Arbeitgeber profitieren also von einer gewissen Flexibilität im Umgang mit dem Web.«
Firmen, die allzu restriktiv vorgehen, riskieren somit, dass sie ihre Mitarbeiter demotivieren und dazu bringen, »Dienst nach Vorschrift« zu machen, auch was den Einsatz von privaten Kommunikationsgeräten für berufliche Zwecke betrifft.