20 Mobilfunk Rechtstipps
8. September 2011, 20 Bilder
Schlechte Zeiten für Abzocker
Die Bundesnetzagentur ist für die Bekämpfung des Missbrauchs teurer Service-Nummern zuständig. Wenn Abzocker z. B. mit Lockanrufen über 0900-Nummern Teilnehmer um ihr Geld bringen, soll die Behörde einschreiten.
Dieses passierte in der Vergangenheit so: Dubiose Firmen ließen sich 0900-Nummern zuteilen, zockten ab – und erst dann schritt die Agentur ein und verhängte Inkassoverbote oder ließ die Nummern sperren. Das Verfahren glich meist einem Katz-und-Maus-Spiel: Sobald die eine gesperrt war, nutzten die Abzocker einfach die nächste der ihnen zugeteilten Nummern. Im jetzt entschiedenen Fall ging die Bundesnetzagentur einen anderen Weg. Als bekannt wurde, dass ein Unternehmen mit 0900-Lockanrufen abzockte, sperrte die Behörde nicht nur die betroffenen, sondern vorsorglich auch 42 weitere Nummern, die der Firma zugeteilt waren.
Das Oberverwaltungsgericht Münster gab der Behörde Recht. Eine vorsorgliche Sperrung von 0900-Nummern ist von § 67 Abs. 1 TKG gedeckt und kann im Sinne des Verbraucherschutzes angemessen sein, wenn zu erwarten ist, dass über diese Nummern Rechtsverstöße begangen werden (OVG Münster, Az.: 13 B 226/10).
© Pit Klein