Reformierte Sozialhilfe (Fortsetzung)
- Reformierte Sozialhilfe
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Neue Software erforderlich
Mehr als elf Jahre nutzte das Münchner Sozialreferat mit seinen Außenstellen und Bürgerhäusern zur Berechnung und Auszahlung der Sozialhilfe die Unix-Variante der Sozialamtssoftware Prosoz des gleichnamigen Anbieters aus dem westfälischen Herten. »Bereits Ende 2003, als sich die gesetzlichen Änderungen bei Arbeitslosen- und Sozialhilfe abzeichneten, war klar, dass die damals im Einsatz befindliche Prosoz-Version die neuen Anforderungen nicht mehr abbilden konnte«, berichtet Werner Huber, zuständiger Projektleiter im Sozialreferat der bayerischen Landeshauptstadt. Es musste also eine andere Lösung eingeführt werden. Zur Vorbereitung wurden im Sozialreferat mehrere Arbeitsgruppen eingerichtet, die detaillierte Anforderungen für ein Pflichtenheft definieren sollten. Es galt, technische Aspekte zu berücksichtigen, aber auch fachliche und datenschutzrechtliche Vorgaben.
So war beispielsweise im Pflichtenheft enthalten, dass die neue Anwendung auf Unix-Servern mit dem Betriebssystem Sun Solaris laufen sollte und als Clients die in den Sozialbürgerhäusern vorhandenen Windows-Rechner vorgesehen waren. Der Einsatz auf Linux-Clients war optional. Als fachliche Ausschlusskriterien sollte die Software spezifische Regelungen in der Sozialhilfe sowie das genutzte Kassen- und Abrechnungsverfahren unterstützen.
Im Anschluss an einen Stadtratsbeschluss, der unter anderem die Projektkosten absegnen musste, erfolgte nach Angaben von Huber eine europaweite Ausschreibung des Projekts. Das Sozialreferat folgte hier den Regeln der UfAB (Unterlagen für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen), die ursprünglich vom Bundesinnenministerium herausgegeben wurden. Das Ziel: Im öffentlichen Sektor soll IT nach einheitlichen und nachvollziehbaren Kriterien beschafft werden. UfAB geht dabei von der Grundidee aus, dass Ausschreibungen nicht produkt-, sondern anwendungsbezogen durchgeführt werden. Eine Auswahl erfolgt dann mit Hilfe gewichteter Kriterien.