Ärger um Verkaufsportal für »gebrauchte« MP3s
Mit einer neuen Idee will ein amerikanisches Start-up den Musikhandel im Internet aufmischen: Nutzer können auf dem Portal »gebrauchte« MP3-Dateien verkaufen. Doch die rechtliche Lage ist unklar und die Plattenfirmen wenig begeistert.

- Ärger um Verkaufsportal für »gebrauchte« MP3s
- Experten sehen kein grundsätzliches Verkaufsrecht
Eine neue Online-Idee sorgt derzeit bei den Plattenfirmen und legalen Musik-Downloadportalen für einige Verstimmungen: Das junge Internet-Start-up Bopaboo aus den USA bietet seinen Mitgliedern die Möglichkeit, ihre gebrauchten MP3-Dateien an andere Nutzer zu verkaufen. Nachdem sowohl MP3-Downloads, als auch der Handel mit gebrauchter Software florieren, klingt diese Idee erstmal vielversprechend. Aber der Handel birgt auch einige Probleme, die sogar noch weit über die komplexe Situation bei gebrauchter Software hinausgehen. Alleine schon ein Nachweis des Eigentums an einer MP3-Datei ist nahezu nicht möglich.
Alex Meshkin, der 28-jährige CEO von Bopaboo, hält das Angebot seines Musik-Dienstes aber prinzipiell für legal, zumindest in den USA. Im Wesentlichen unterscheide sich rechtlich gesehen nämlich der Verkauf von Second-Hand-MP3s nicht von dem von physikalischen Datenträgern wie CDs. Die Nutzer könnten deshalb jegliche DRM-freie Musik auf das Portal hochladen und sie dann zu einem Preis zwischen 25 und 99 Cent zum Verkauf anbieten. 20 Prozent des erzielten Verkaufspreises gehen dafür an die Betreiber, den Erlös erhält der Verkäufer in Credits (ausschließlich) für eigene Einkäufe auf dem Portal ausbezahlt. Um Vervielfältigungen auszuschließen, darf jeder Nutzer einen Song jeweils nur ein Mal verkaufen. Die Anzahl der insgesamt angebotenen Lieder ist hingegen nicht beschränkt.