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Sanieren statt Plattmachen

Wenn es im Firmen-Gebälk knirscht, ist die außergerichtliche Sanierung der nächstliegende Schritt – trotz all seiner Besonderheiten und juristischen Fallen. Aber nicht nur die außergerichtliche Einigung bietet sich in der Krise an. Deshalb sollte in kritischen Fällen auch mal über den Tellerrand geblickt werden.

Autor: Redaktion connect-professional • 30.9.2008 • ca. 0:35 Min

Weniger Insolvenzen im ersten Halbjahr, meldet das Statistische Bundesamt. Trotzdem: Der ITK- und CE-Handel steht häufiger als manche andere Wirtschaftsbranche am Rand des Abgrundes. Im schlimmsten Fall droht die Insolvenz. Soweit muss es aber nicht kommen. Stehen Sie aber kurz davor, dann bleibt Ihnen immer noch die außergerichtliche Sanierung als letzte Bastion gegen die Insolvenz. Zu diesem Schluss kommen die Betreiber der Internetplattform www.sanierungsportal.de. Eine Internetplattform, hinter der auch der Hauptverband des Einzelhandels (HDE) steht. So befürwortet der Verband die EU-Initiative 2. Chance und unterstützt das Sanierungsportal.

Bei der außergerichtlichen Sanierung wird zu oft übersehen, dass sie nur dann sinnvoll ist, wenn Sie, also der Unternehmer, in einer Krisensituation frühzeitig handeln und somit über genügend liquide Mittel verfügen, um Ihre Gläubigern bei einer außergerichtlichen Verhandlung einen echten Ausgleich für deren teilweisen Forderungsverzicht anbieten zu können.