So gehen Sie beim außergerichtlichen Vergleich vor
- Sanieren statt Plattmachen
- Ziehen Sie Ihre Gläubiger auf Ihre Seite
- So gehen Sie beim außergerichtlichen Vergleich vor
- Vorsicht: Darauf müssen Sie besonders achten
- Die wichtigsten Regeln
- Hier gibt es weitere Informationen

Sie suchen sich alle Gläubiger Ihres Unternehmens heraus, denen Sie noch etwas schulden (beispielsweise Lieferanten, Bank, Finanzamt oder Sozialversicherungen) und treten einzeln mit diesen in Kontakt. Hier gilt: Je früher Sie mit Ihren Gläubigern über Ihre Lage sprechen, desto eher sind diese später bereit, beispielsweise bei einem außergerichtlichen Vergleich, zu kooperieren. Hierbei können Sie auch schon einmal in Erfahrung bringen, welche Gläubiger eher verhandlungsbereit sind und wo Sie größere Überzeugungsarbeit leisten müssen.
Dann treten Sie mit Ihren Gläubigern in Verhandlung. Sie bieten ihnen eine Quote auf die vorhandene Forderung, also einen Teil ihrer Forderungen (entsprechend der Quote), wenn diese Ihnen im Gegenzug den Rest erlassen. In der Regel stimmen Gläubiger dem zu, um im Falle einer Insolvenz nicht ganz leer ausgehen zu müssen.