Vorsicht: Darauf müssen Sie besonders achten
- Sanieren statt Plattmachen
- Ziehen Sie Ihre Gläubiger auf Ihre Seite
- So gehen Sie beim außergerichtlichen Vergleich vor
- Vorsicht: Darauf müssen Sie besonders achten
- Die wichtigsten Regeln
- Hier gibt es weitere Informationen

Ganz wichtig ist, dass alle Gläubiger die gleiche Quote erhalten, sonst gibt’s kaum eine Einigung mit allen Gläubigern. Sehen Sie zu, dass die Quote des außergerichtlichen Vergleichs höher ist als diejenige, die die Gläubiger erhalten würden, wenn Ihr Unternehmen liquidiert würde (Sie also in die Insolvenz gingen). Besondere Vorsicht ist geboten bei absonderungsberechtigten Gläubigern. Das sind jene Gläubiger, die ihre Forderung besichert haben (zum Beispiel mit verlängertem Eigentumsvorbehalt). Diese Gläubiger haben gute Chancen an ihr Geld zu kommen und sind zu einer außergerichtlichen Sanierung eher selten bereit. Hier ist viel Verhandlungsgeschick gefragt.
Im Vordergrund aller Bemühungen steht aber die Zustimmung aller Gläubiger zu dem außergerichtlichen Vergleich. Ist auch nur ein Gläubiger dagegen, wird Ihr gesamtes Kartenhaus zusammenbrechen. Hierin liegt auch die Gefahr einer außergerichtlichen Sanierung. So haben Sie eventuell viel Geld und Zeit in die Verhandlungen investiert und am Ende stehen Sie ohne Ergebnis da und müssen doch Insolvenz anmelden. Im Zweifelsfall ist es ratsam, einen Berater hinzuzuziehen – aber wählen Sie ihn mit Bedacht.