Sicherheit am PoS: »Umsetzung des Rechts ist in der Praxis schwierig«. Für Händler mit Ladengeschäft zählt am Abend, was in der Kasse übrig bleibt. Diebstahl, Veruntreuungen durch Mitarbeiter oder auch Fehlbuchungen können diesen Betrag deutlich reduzieren. CRN-Redakteur Peter Marwan sprach mit Peter Weihrauch, Leiter Technisches Marketing bei der ICO GmbH, über die Strategien und Rechtslage für den Handel.
CRN: Was empfehlen Sie als Anbieter von Kassensystemen Ihren Kunden und Partnern, um die Kasse und deren Inhalt zu schützen?
Weihrauch: Trotz der gängigen Redewendung »Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser«, bleibt ein gesundes Arbeitsklima und eine hohe Zufriedenheit der Beschäftigten die wesentliche Grundvoraussetzung zur Reduzierung von Diebstählen durch Mitarbeiter. Dabei spielen arbeitspädagogische Aspekte eine Rolle, wie z.B. die Kenntnis so genannter informeller Gruppen, damit ausgeprägte Konflikte und Nöte der Mitarbeiter nicht unbemerkt bleiben. Aber auch die Zusammensetzung etwaiger Teams sollte heterogen genug sein, um eine gegenseitige Kontrolle auf Augenhöhe zu ermöglichen, ohne dadurch gleich ein übersteigertes gegenseitiges Misstrauen zu erzeugen. Dies kann die Kontrolle durch höhere Instanzen jedoch nicht ersetzen. Grundsätzlich sollte jeder neue Mitarbeiter über die möglichen Konsequenzen eines Diebstahls informiert werden.
CRN: Haben Sie aus der Praxis Erfahrungswerte, inwieweit eigene Mitarbeiter in Ladengeschäften ein Sicherheitsrisiko darstellen? Und gibt es Möglichkeiten, das mit intelligenten Kassensystemen zu minimieren?
Weihrauch: Dazu bedarf es einer auf Sicherheit und Kontrolle ausgerichteten Planung bei der Rechtevergabe. Dies beginnt bei der Wahl eines geeigneten Betriebssystems, wobei ICO-Kassensysteme grundsätzlich neben Microsoft Windows auch alle gängigen Linux-Distributionen unterstützen, so dass administrative Vorteile genutzt werden können. Um eine eindeutige Zuordnung jedes Geldtransfers zum durchführenden Mitarbeiter zu ermöglichen, sind ICO-Kassensysteme mit so genannten Transponderschlössern ausgerüstet, die eine praktikable aber wirksame Authentifizierungsmöglichkeit bieten. Ebenso kann der Zugriff auf Kassenschubladen vom POS-System gesteuert werden. Eine differenzierte Autorisierung für bestimmte Kassenvorgänge (z.B. Stornierung, Abrechnung) lässt sich durch geeignete Software realisieren.
CRN: Wie sollten Ladenbesitzer in so einer Situation reagieren, um auch rechtlich möglichst auf der sicheren Seite zu sein?
Weihrauch: Gemäß §127 Abs. 1 Satz 1 StPO gilt: »Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.« Dies gestaltet sich in der Praxis jedoch schwierig, da zum einen die Gefahr einer körperlichen Auseinandersetzung mit Folgeverletzungen besteht und die Rechtslage bei der Auslegung von §127 unklar ist. Es gibt Gerichtsbeschlüsse, welche die Festnahme nur dann als rechtmäßig ansehen, wenn wirklich eine Straftat begangen worden ist, und andererseits solche, die bereits einen dringenden Tatverdacht als angemessene Voraussetzung anerkennen. Die Identität des verdächtigten Mitarbeiters dürfte wohl in jedem Falle bekannt sein, so dass die weitere Bearbeitung durch die Polizei zielgerecht erfolgen kann. Ob der Einsatz von körperlicher Gewalt zur Sicherung des Diebesgutes und späteren Beweisaufnahme einem Mitarbeiter zuzumuten ist, hängt dabei von den beteiligten Individuen und deren Einschätzung der Situation ab.
CRN: Inwieweit ist eine Überwachung von Mitarbeitern im Verdachtsfall erlaubt?
Weihrauch: Im Verdachtsfall ist eine Überwachung von Mitarbeitern erlaubt. Dies bestätigte die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 27.03.2003 (Az. 2 AZR 51/02). Demnach müsse jedoch ein hinreichend konkreter Verdacht bestehen, der nicht oder nur schwer mit anderen, das Persönlichkeitsrecht des Verdächtigten wahrenden Mitteln geklärt werden könne. Die ICO GmbH bietet dazu neben Kassensystemen auch netzwerkfähige kabelgebundene und kabellose Überwachungskameras an.
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